„Die Vergütungsberichte sollen einfacher und verständlicher werden. Um das zu erreichen, will die EU-Kommission für mehr Harmonisierung sorgen.“

Wenn es ums Geld geht, hört der Spaß in der Regel auf. Dieser Sinnspruch soll zukünftig vermehrt auch wieder für die Vergütung von Vorständen börsennotierter Aktiengesellschaften gelten – das hat jetzt zumindest das Europäische Parlament beschlossen. Die mit Mehrheit durchgewunkene sogenannte „Aktionärsrechterichtlinie“ soll in Sachen Managerbezahlung für ein verbessertes Mitspracherecht der Anteilseigner sorgen. Klar ist: Für deutsche Unternehmen wird sich dadurch nur wenig ändern, schließlich wird vieles von dem, was jetzt beschlossen wurde, hierzulande zumindest von den großen Gesellschaften bereits umgesetzt. Immerhin könnten die Änderungen dazu führen, dass die aktuell sehr komplexen, für Nicht-Fachleute weitgehend unverständlichen Vergütungsberichte, transparenter werden.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben mit der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zwei Jahre Zeit. Danach müssen die Vergütungssysteme auf denen die Bezahlung der Vorstände basiert, der Hauptversammlung bei wesentlichen Änderungen zur Abstimmung vorgelegt werden, mindestens aber alle vier Jahre. Ob das Votum der Hauptversammlung für das Unternehmen dann bindend ist oder nur beratend, können die Staaten selber festlegen. In Deutschland wird es aller Voraussicht nach bei einem beratenden Beschluss bleiben. Was allerdings kein großes Problem darstellt, da dieses System hierzulande bisher gut funktioniert hat. So passte etwa die Deutsche Bank nach einer Abstimmungsniederlage auf der Hauptversammlung ihr Vergütungssystem sehr schnell dem Aktionärswillen an. Zudem würde ein bindendes Votum die Kompetenz des Aufsichtsrats, der in Deutschland für die Gestaltung der Vorstandsvergütung zuständig ist, unnötig untergraben.

Erfreulich ist der Vorstoß der EU in Sachen Transparenz der Vergütungsberichte, über die von der Hauptversammlung jährlich – ebenfalls beratend – abgestimmt werden soll. In diesen Berichten, die Teil des Geschäftsberichts sind, geben die Gesellschaften dezidiert Auskunft über die Vorstandsbezüge. Leider ist es mit der Verständlichkeit in vielen Fällen nicht sehr weit her. Die Folge: Aktionäre stimmen oft über einen Vergütungsbericht ab, den sie nicht vollständig durchschaut haben. Das soll sich nun ändern. Die Vergütungsberichte sollen einfacher und verständlicher werden. Um das zu erreichen, will die EU-Kommission zusätzlich für mehr Harmonisierung sorgen, indem sie eine standardisierte Präsentation vorgibt. Hier bleibt allerdings zu befürchten, dass es bei dem Versuch bleibt. Gab es doch auf nationaler Ebene bereits etliche Vorstöße, die Verständlichkeit der Darstellungen zu erhöhen – bisher ohne durchschlagenden Erfolg. Dabei liegt genau hier das entscheidende Problem. Ohne ein tiefes Verständnis der Vergütungsberichte, werden die Ergebnisse der Hauptversammlungsabstimmungen darüber immer mit einem kleinen Makel versehen sein.