„Genervte Kommunen blockten ebenso wie maulende Ministerien.“

Und sie bewegt sich doch noch, die niedersächsische Landesregierung. Beseelt von der Regierungsübernahme 2013 hatten SPD und Grüne den Niedersachsen ein Transparenzgesetz in Aussicht gestellt.

Doch dann folgte der Realitätstest, Genervte Kommunen blockten ebenso wie maulende Ministerien, dazu kam rot-grünes Gezerre um Ausnahmen von der Transparenzpflicht und um Details. Nun kommt der Entwurf so spät, dass das Inkrafttreten für den Herbst 2017 nur noch nach dem Planierraupen-Prinzip gelingen dürfte: Zweifel und offene Fragen werden platt gemacht. Beim Versuch, ein für die Bürger sowie die Verwaltungen praktikables Paket zu schnüren, geriet die Landesregierung offenbar schnell an die Grenzen ihrer Staatskunst – denn das Thema hat Tücken. So gilt für einige Teilbereiche, etwa Umweltfragen oder Verbraucherinformation, schon lange das Gebot der Transparenz – abgesichert in Gesetzen. Ebenso klar ist, dass die Informations-Freiheit nicht grenzenlos sein kann. Nicht nur Persönlichkeitsrechte müssen geschützt werden, Geschäftsgeheimnisse ebenso. Da kann man schon mal ins Trudeln kommen. Der Verfassungsschutz etwa ist im neuen Entwurf von der Info-Pflicht ausgenommen, in früheren Stadien galt das pauschal nicht. Auch auf ein zentrales Informationsregister der Behörden wartet Niedersachsen weiter. Bleibt der Grundsatz „besser spät als nie“. Die Richtung stimmt, beim Umsetzen aber hakt es gewaltig.