Braunschweig. In Niedersachsens 30 Bundestagswahlkreisen stehen 434 Kandidaten zur Wahl. 227 treten als Direktkandidaten an – ein Überblick.

Die Niedersachsen haben es in der Hand. Binnen drei Wochen wird hier gleich doppelt über politische Machtverhältnisse abgestimmt. Während die Landtagswahl noch drei Wochen in der Ferne liegt, sind die mehr als sechs Millionen Wahlberechtigten in Niedersachsen bereits am Sonntag aufgerufen, ihr Kreuz für die Wahl des Bundestags zu machen.

Die Auswahl ist größer als noch vor vier Jahren: Die Landeslisten von 18 Parteien wurden vom Landeswahlausschuss zugelassen und stehen somit zur Wahl. 2013 waren es vier Parteien weniger. In Niedersachsens 30 Bundestagswahlkreisen stehen 434 Personen zur Wahl – 227 davon treten als Direktkandidaten an. Neben 298 Männern stellen sich 136 Frauen zur Wahl. Allerdings hängt die tatsächliche Auswahl stark vom Wahlkreis ab.

Reichstag

Denn nicht jede Partei ist in allen Wahlkreisen vertreten: Lediglich die CDU, SPD, Grüne, Linke und FDP stehen auf allen Stimmzetteln. Die AfD hat in 28 Wahlkreisen Kandidaten aufgestellt, Die Partei in sechs und das Bündnis C nur in zwei.

Worin unterscheiden sich die Erst- und die Zweitstimme?

Wahlberechtigte können insgesamt 598 Abgeordnete für den Bundestag wählen. Dafür hat jeder Wähler zwei Stimmen – eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme werden die Bewerber in den bundesweit 299 Wahlkreisen direkt gewählt. Dabei gewinnt derjenige, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Diese Gewinner ziehen ohne Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse in den Bundestag ein. Demnach wird mit der Erststimme entschieden, welcher Abgeordnete aus einem Wahlkreis in den Bundestag kommt. Die übrigen 299 Sitze werden mit der Zweitstimme gewählt. Mit ihr wird eine der von den Parteien in den Ländern aufgestellten Landeslisten gewählt. Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der Zahl der Sitze im Bundestag.

Wann sind die Wahllokale geöffnet?

In Niedersachsen gibt es 8200 Wahllokale, die am Sonntag zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet haben. Der Großteil davon befindet sich in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Gemeindehäusern oder Kindergärten. Für einen reibungslosen Ablauf sorgen insgesamt 82 000 Wahlhelfer vor Ort.

Sie sollen auch darauf achten, dass die Stimmzettel korrekt ausgefüllt sind und kein Wähler gegen das neue Selfie-Verbot in der Wahlkabine verstößt. Bei Missachtung droht ein Ausschluss von der Wahl, ist der Stimmzettel bereits ausgefüllt und die Wahl erkennbar, würde das sogar gegen den Schutz des Wahlgeheimnisses verstoßen. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

Ist Briefwahl noch möglich?

Der späteste Zeitpunkt, um die Briefwahlunterlagen beim zuständigen Wahlamt der Wohnsitzgemeinde zu beantragen, war der letzte Freitag vor der Wahl, 22. September, bis 18 Uhr. Bei einer plötzlichen Erkrankung, die nachweisbar ist, kann der Antrag jedoch auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beim Wahlamt gestellt werden.

In diesem Fall wird von der Landeswahlleitung empfohlen, direkt Kontakt mit dem Wahlamt aufzunehmen und die Briefwahlunterlagen möglichst selbst abzuholen. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag, also am 24. September bis 18 Uhr, bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Adresse angekommen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Was passiert, wenn ich meine Wahlbenachrichtigungskarte verloren habe?

Eine Wahlbenachrichtigung informiert Wahlberechtigte darüber, dass sie im Wahlverzeichnis stehen. Die Benachrichtigung versenden die Gemeindebehörden in der Regel vier bis sechs Wochen vor der Wahl. Sollte die Wahlbenachrichtigung verloren gegangen oder vergessen worden sein, ist das grundsätzlich kein Problem.

Die Tatsache, dass man als Wahlberechtigter im Wahlverzeichnis steht, genügt. Allein der Personalausweis genügt zur Legitimation, den müssen Sie aber unbedingt dabei haben. Sollten Sie allerdings keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, ist davon auszugehen, dass Sie nicht im Wahlverzeichnis stehen. Der Wahlvorstand müsste Sie in diesem Fall zurückweisen.

Wann ist man wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und irgendwann nach Erreichen des 14. Lebensjahrs und innerhalb der letzten 25 Jahre mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt hat.

Wie verschaffe ich mir einen letzten Überblick vor der Wahl?

Sollten Sie sich noch nicht für eine Partei entschieden haben, können Sie sich auf unserer Website alle nötigen Informationen beschaffen. Hier sind beispielsweise alle Wahlprogramme (s. unten) der Parteien zu finden. Außerdem finden Sie den Wahl-O-Mat, der anhand einiger Fragen bestimmt, welche Partei die passendste für Sie ist.

Wann und wo finde ich am Sonntag die Wahlergebnisse?

Am Wahltag berichten alle Lokalredaktionen unserer Zeitung aktuell. Außerdem finden Sie auf unserer Website Informationen und Hochrechnungen ab 12 Uhr. Ab 18 finden Sie dort ebenfalls aktuelle Ergebnisse, die grafisch nach Wahlbezirken aufgeteilt dargestellt sind.

Was sind Überhang- und Ausgleichsmandate?

Geben viele Wähler ihre Erst- und Zweitstimme unterschiedlichen Parteien, kann es passieren, dass eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze im Parlament zustehen. Um zu verhindern, dass diese sogenannten Überhangmandate den Wählerwillen verzerren, gibt es Ausgleichsmandate. Bekommt eine Partei Überhangmandate, erhalten die anderen Parteien so viele Ausgleichsmandate, wie nötig sind, um das Verhältnis der Zweitstimmen wiederherzustellen. So soll sichergestellt werden, dass die Sitzverteilung im Bundestag das Zweitstimmenergebnis widerspiegelt.

Die Anzahl der Gesamtsitze im Bundestag kann sich durch diesen Prozess deutlich erhöhen, wie es zum Beispiel nach der letzten Wahl geschehen ist. Der nächste Bundestag könnte laut einer Prognose des Meinungsforschungsinstituts You-Gov sogar 686 Sitze haben und damit 56 Sitze mehr als bislang. Vorstöße, das Wahlrecht zu ändern, um eine Aufblähung des Parlaments zu verhindern, gab es immer wieder. Einigen konnten sich die Parteien bislang auf keinen davon.