Braunschweig. In Niedersachsen müssen Hundebesitzer ihre Lieblinge in einem digitalen Register anmelden. Viele zweifeln aber am Sinn des kostenpflichtigen Systems.

Unsere Leserin Dagmar K. aus Salzgitter sagt:

Das niedersächsische Hunderegister ergibt keinen Sinn. Der Aufwand für Hundebesitzer ist übertrieben hoch.

Zum Thema recherchierte Friederike Noske

Alle Hunde in Niedersachsen müssen in einem zentralen Register angemeldet sein. Das wurde im Hundegesetz am 1. Juli 2013 so bestimmt. Die Hundebesitzer müssen dafür die Kennnummer des Hundechips eintragen. Ziel des Registers ist, einen Hund und seinen Halter schnell identifizieren zu können – etwa wenn der Besitzer ermittelt werden muss, nachdem sein Hund jemanden gebissen hat. So die Theorie.

In der Praxis funktioniere das nicht, kritisiert unsere Leserin aus Salzgitter: „Das ist doch sinnlos. Wenn ich von einem Hund angegriffen werde, müsste ich diesen danach ja eigenhändig zum Tierarzt oder der Polizei bringen, damit der Chip ausgewertet werden kann.“

Wie sollen die Hundebesitzer ausfindig gemacht werden?

Leonie Steger, Sprecherin im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Hannover erklärt: „Sofern die zuständige Behörde einen Hinweis auf einen Beißvorfall erhält, hat sie diesen Hinweis zu prüfen. Sofern auf Grundlage der Prüfung die Gefährlichkeit eines Hundes festgestellt wird, ist die zuständige Behörde verpflichtet, dies im zentralen Register zu vermerken.“

Wenn ein herrenloser Hund einen Menschen angreift, sollte dieser schnellstmöglich die Polizei oder den Tierschutz verständigen. Diese müssten dann die Daten vom Hundechip an die zuständige Fachbehörde weiterleiten, erklärt Steger. Die Behörde, im Regelfall das Veterinäramt, kann die Daten vom Chip mit den Daten im Register abgleichen und den Hund seinem Besitzer zuordnen – vorausgesetzt dieser wohnt in Niedersachsen und ist bereits registriert.

Und vorausgesetzt der Hund ist noch nicht weggelaufen, bis der Tierschutz eintrifft. „Festhalten werde ich einen bissigen Hund jedenfalls nicht“, so Dagmar K.

Wozu dient das Register noch?

Das Register dient laut Steger außerdem dazu, zu überprüfen, ob Hundehalter einen erforderlichen Sachkundenachweis, eine Art Hundeführerschein, besitzen. Dieser ist ebenfalls seit dem 1. Juli 2013 Pflicht. Des Weiteren soll es „der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter dienen“, heißt es vonseiten des Landesministeriums. Mit anderen Worten: Wenn ein Hund jemanden gebissen hat, wird das im Register vermerkt. Anhand der Einträge sollen später Rückschlüsse auf die Gefährlichkeit der Rasse gezogen werden können.

Warum zahlt man für die Registrierung?

In Internetforen lassen Hundebesitzer ihrem Ärger über die Kosten der Registrierung freien Lauf. Es gebe bereits Tierregister, etwa das der Tierschutzorganisation Tasso, und dieses ist kostenlos. Für jeden Hund, der im Niedersächsischen Register angemeldet wird, zahlt der Besitzer 14,50 Euro bei Online-Anmeldung, 23,50 Euro bei schriftlicher oder telefonischer Anmeldung, zuzüglich Mehrwertsteuer.

Dabei handele es sich um die Bearbeitungsgebühr, teilt das Ministerium in einem Frage-und-Antwort-Katalog zum Hundegesetz mit. Derzeit sind rund 325 100 Hunde im Register gemeldet, so das Ministerium. Das Land Niedersachsen müsste folglich bereits bis zu 5 Millionen Euro eingenommen haben.

Wer hat Einsicht in das Register?

Sowohl die mitteilungspflichtigen Daten als auch die freiwilligen Angaben wie etwa ein Foto des Hundes würden ausschließlich zur Identifizierung des Hundes bei einem konkreten Vorfall oder der Ermittlung des Halters verwendet werden, so das Ministerium. „Die Fachbehörde und die Gemeinde können im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung Auskunft aus dem zentralen Register einholen.“

Warum kann die Gemeinde den Hund nicht registrieren?

Zusätzlich zum Register müssen Hunde auch bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden – diese berechnet dann die Hundesteuer. Die Gemeinde besitzt folglich bereits Informationen zu Hund und Halter. Viele fragen sich nun: Warum können jene Daten nicht einfach auf das Register übertragen werden? „Aus datenschutzrechtlichen Gründen“, heißt es vom Ministerium. Der Gemeinde würden ausschließlich Daten vorliegen, die der Erhebung der Hundesteuer dienen. Die Angaben, die für das zentrale Register gemacht werden müssen, seien umfangreicher.

Tatsächlich muss im zentralen Register, zusätzlich zu Angaben über den Hundehalter, die Chipnummer, die Rasse und das Geburtsdatum des Hundes angegeben werden. Zum Vergleich: Wenn man etwa bei der Stadt Braunschweig einen Hund anmelden will, muss man Name und Geschlecht des Hundes, Rasse und Fellfarbe angeben. Außerdem Angaben dazu, ob der Hund schon einmal jemanden gebissen hat. Die Chipnummer kann freiwillig angegeben werden.

Kann ein Fundtier zu seinem Besitzer zurückvermittelt werden?

Den Tierheimen in der Region nützt das Register nicht viel: „Wenn ein herrenloser Hund zu uns kommt, können wir zwar den Chip auslesen, haben aber keinen Zugriff auf das Hunderegister, um den Besitzer zu ermitteln“, bestätigen Tierheim-Mitarbeiter aus Braunschweig und Wolfenbüttel. „Das Register ist uns keine Hilfe. Andere – kostenlose – Register helfen bei der Rückvermittlung von Tieren.“