Braunschweig. Ohne Ehrenamtliche kann keine Wahl über die Bühne gehen. Sie bekommen eine Aufwandsentschädigung. Fehlen Helfer, gibt es Zwangsverpflichtungen.

Die vorgezogene Landtagswahl stellt Kommunen in Niedersachsen vor eine Herausforderung: Nach der Bundestagswahl am 24. September müssen sie in kürzester Zeit wieder ehrenamtliche Wahlhelfer gewinnen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Ehrenamt zusammengestellt.

Wie werde ich Wahlhelfer?

Landtagswahl 2017

Die Gemeinden setzen in der Regel auf Freiwilligkeit: Wer sich als Wahlhelfer engagieren möchte, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Kommune lebt und deutscher Staatsbürger ist, kann sich für den Einsatz am Wahltag melden.

Finden sich nicht genug Freiwillige, können die Gemeinden aber auch Bürger verpflichten. Ablehnen können diese das Ehrenamt laut Bundeswahlleiter nur, wenn dringende Gründe vorliegen – etwa berufliche Verpflichtungen, Krankheit, eine Behinderung, die Betreuung von Kindern oder Verwandten, eine gebuchte Reise oder geplante Familienfeier. Auch wer am Wahltag älter als 65 Jahre ist, kann das Ehrenamt ablehnen.

Wo werde ich eingesetzt?

Die Kommunen versuchen meist, Wahlhelfer in ihrem eigenen Wahlbezirk oder in der Nähe einzusetzen. Allerdings können Wünsche nicht immer erfüllt werden – etwa wenn sich in einem Bezirk mehr Freiwillige gemeldet haben als in einem anderen.

In welcher Funktion werde ich eingesetzt?

Fünf bis neun Wahlhelfer bilden einen Wahlvorstand für einen Wahlbezirk. Dieser besteht aus einem Vorsteher und dessen Stellvertreter, dem Schriftführer mit Stellvertreter sowie Beisitzern. Wer das erste Mal als Wahlhelfer dabei ist, wird meist als Beisitzer eingesetzt. Dieser gibt Stimmzettel aus, beobachtet den Wahlgang der Bürger und die Wahlkabinen, sortiert und zählt die Stimmzettel aus.

Wie ist der Tagesablauf am Wahltag?

Die Wahlvorstände treffen sich meist ab 7 Uhr, um die Wahllokale vorzubereiten, die Kabinen aufzustellen, Material und Unterlagen zu übernehmen. Geöffnet sind die Wahllokale dann von 8 bis 18 Uhr. Wahlhelfer überprüfen in dieser Zeit die Wahlberechtigung der Wähler, geben Stimmzettel aus oder notieren die Teilnahme im Wählerverzeichnis. In der Regel arbeiten sie im „Schichtdienst“.

Sobald das Wahllokal schließt, zählen sie Stimmen aus. Zum Schluss verpackt der Wahlvorstand die Unterlagen und übergibt sie an die Beauftragten des Wahlamtes.

Werde ich für die Hilfe bezahlt?

Ehrenamtlichen Wahlhelfern steht eine Aufwandsentschädigung zu, das sogenannte Erfrischungsgeld. Es wird am Ende des Wahltages bar ausgezahlt. Wie viel eine Kommune zahlt, ist unterschiedlich: In Braunschweig etwa werden in der Regel 25 Euro für Briefwahlvorstände und 30 Euro für allgemeine Wahlvorstände gewährt.

Für die Kommunalwahl im vorigen Jahr waren es sogar 50 (Briefwahl) beziehungsweise 60 Euro für Wahlvorstände. Wolfsburg zahlt Wahlhelfern 50 und Wahlvorstehern 60 Euro.

Wenn ich mich einmal als Wahlhelfer gemeldet habe – muss ich dann bei jeder Wahl dabei sein?

Nein. Die Stadt Braunschweig etwa fragt vor der Wahl schriftlich bei den registrierten Wahlhelfern an, ob sie wieder eingesetzt werden wollen. Sie können dann selbst entscheiden. Wer gar nicht mehr als Wahlhelfer zur Verfügung stehen möchte, kann das seiner Kommune mitteilen. Diese löscht dann die persönlichen Angaben aus der Datenbank.