Braunschweig. Bürger können bis zum 16. Juni Einspruch erheben, Klagen müssen allerdings nicht abgewartet werden. Die Gegner lassen sich dennoch nicht entmutigen.

Die nächste Hürde für den Weiterbau der A39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg soll bis zum Jahreswechsel fallen. Bis dahin soll der erste der wichtigen Planfeststellungsbeschlüsse für einen der sieben Abschnitte stehen. Es dreht sich um den 14,2 Kilometer langen Abschnitt zwischen Wolfsburg und Ehra im Kreis Gifhorn. Das teilte die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf Anfrage mit.

Michael Peuke, der stellvertretende Behördenleiter in Wolfenbüttel, ist zuversichtlich, dass es klappt. Peuke ist für den sechsten und siebten Abschnitt verantwortlich. Er sagt: „Wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, kann der Bau sofort beginnen.“

Somit könnte der erste Spatenstich für den mehr als 100 Kilometer langen und 1,1 Milliarden Euro teuren Weiterbau 2018 erfolgen. Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) hatte das vor Jahresfrist bereits angedeutet. Nun schafft die Straßenbaubehörde die Voraussetzungen für den Baubeginn.

Zeitlich mit einkalkuliert hat die Behörde bereits Änderungen in den Plänen. Diese werden nötig, weil es eine neue Verkehrsprognose gibt. Bisher hat die Behörde bis 2025 mit einem täglichen Verkehrsaufkommen von 27.000 Fahrzeugen gerechnet, darunter 7750 LKW. Die neue Prognose bis 2030 sieht 31.500 Fahrzeuge vor, darunter 6980 LKW. Das wirkt sich vor allem auf den Lärmschutz der Anwohner aus. Die Lärmschutzwände werden zum Teil erhöht. Hier und da hatte die Behörde auch Zufahrten für die Anwohner noch nicht mit eingeplant.

Die geänderten Planunterlagen liegen bis zum 2. Juni in Braunschweig und Wolfsburg, den Samtgemeinden Boldecker Land, Brome, Wesendorf und Grasleben sowie den Gemeinden Cremlingen und Sassenburg aus. Bürger können sie dort einsehen. Das ist auch hier im Internet möglich.

Bürger können bis einschließlich 16. Juni schriftlich Einwände erheben. Diese dürfen sich aber nur gegen die Änderungen richten. Die ursprunglichen Pläne lagen 2014 aus, es gab damals 2000 Einwendungen.

Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erwartet aber keine großen Verzögerungen mehr. Sprecherin Heike Haltermann sagt: „Für Bundesfernstraßen besteht ein sogenannter Sofortvollzug. Das heißt, eventuelle Klagen, die ansonsten eine aufschiebende Wirkung entfalten würden, müssen hier nicht abgewartet werden.“ Allerdings könnte ein Kläger einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stellen. Hierüber müsste direkt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. Das geht selten positiv aus.

Es kommt also Bewegung in die jahrzehntelange Debatte. Bereits im vergangenen August wurde die Strecke im Bundesverkehrswegeplan in der höchst möglichen Kategorie eingestuft. Das Geld wäre vorhanden. Die Gegner lassen sich nicht entmutigen. Karin Loock, Sprecherin der Bürgerinitiative „Natürlich Boldecker Land“, sagt: „Der Protest wird bleiben.“