Wolfsburg. Der VW-Konzern gleicht die Bezahlung des Vorstandes der Praxis anderer Konzerne an.

Unser Leser Tomy Marony fragt auf unseren Facebook-Seiten:

Bekommt man so noch die besten der besten Manager?

Die Antwort recherchierte Andreas Schweiger

16,9 Millionen Euro, 15,5 Millionen Euro, 14,5 Millionen Euro. So hoch waren einige Jahresbezüge des früheren VW-Vorstandschefs Martin Winterkorn in der Vergangenheit. Das ist Geschichte, und diese Summen sollen Geschichte bleiben. So will es der VW-Aufsichtsrat. Deshalb wird das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands rückwirkend zum 1. Januar reformiert. Die zentralen Änderungen: Der Vorstand bekommt künftig weniger Geld, die Bezüge werden gedeckelt, und die Vergütungen sind abhängiger von der Entwicklung des Aktienkurses.

Das Ziel: Volkswagen will, wenn es um die Vorstandsvergütungen geht, in Zukunft nur noch „Mainstream“ sein – sich also nicht von der Masse abheben. Stattdessen will der Autobauer seine Vorstände auf dem Niveau entlohnen, wie es in vielen anderen Konzernen, die im wichtigsten deutschen Aktienindex Dax gelistet sind, üblich ist. Weil dort ebenfalls hochqualifizierte Manager tätig sind, dürfte also auch Volkswagen künftig keine Probleme haben, seine Vorstandsposten zu besetzen – trotz geringerer Vergütungen als bisher.

Die Deckelung

In den Vorjahren galt: Läuft es bei VW richtig rund, dann können die Vorstände immer mitverdienen. Das wird auch in Zukunft so sein – allerdings gelten für die Einkommen Obergrenzen. So kann der Vorstandsvorsitzende in Zukunft „nur“ noch maximal 10 Millionen Euro jährlich verdienen, Vorstandsmitglieder maximal 5,5 Millionen Euro. Diese Summen sollen nur in wirtschaftlich herausragenden Jahren fällig werden können. Eine Beispielrechnung, die unsere Zeitung einsehen konnte, zeigt: Hätte das neue Vergütungssystem schon in der Vergangenheit gegolten, hätte der Vorstandschef zwischen 2011 und 2015 durchschnittlich 40 Prozent weniger verdient, Vorstandsmitglieder im selben Zeitraum 28 Prozent weniger.

Die Einkommensbausteine

Die Vergütungen der VW-Vorstände setzen sich künftig aus drei Bausteinen zusammen: einem Festgehalt, einer jahresbezogenen variablen Vergütung und einer aktienbasierten langfristigen Vergütung. Ziel ist es, dass das Festgehalt etwa 30 Prozent des Einkommens ausmacht, die jahresbezogene variable Vergütung ebenfalls 30 Prozent und die aktienbasierte langfristige Vergütung 40 Prozent.

Das Festgehalt

Diese Grundvergütung soll um bis zu 30 Prozent erhöht werden. Der Vorstandsvorsitzende erhält künftig ein Festgehalt von 2,125 Millionen Euro, alle Vorstandsmitglieder jeweils 1,35 Millionen Euro.

Die jahresbezogene variable Vergütung

Wie viel Geld ein Vorstand über diesen Einkommensbaustein bezieht, ist abhängig von der Geschäftsentwicklung. Damit überhaupt Geld fließt, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden. Erstens: Die operative Umsatzrendite muss mindestens 4 Prozent erreichen. Zweitens: Das operative Ergebnis muss oberhalb von 9 Milliarden Euro liegen. Bisher galt die Schwelle von 5 Milliarden Euro. Das wirtschaftliche Ziel, das der Aufsichtsrat dem Vorstand setzt, ist also deutlich anspruchsvoller geworden.

Weitere Faktoren zur Berechnung dieses variablen Vergütungsbausteins sind die Beschäftigungsentwicklung, der angestrebte kulturelle Wandel, die Entwicklung auf einzelnen Märkten sowie die sogenannte Transformation der Belegschaft in neue Aufgabenfelder. Der Hintergrund: Durch neue Techniken wie Digitalisierung und alternative Antriebe werden bisherige Arbeiten in der Entwicklung und in der Produktion entfallen. Ein Teil der Arbeitsplätze wird über Altersteilzeit abgebaut, gleichzeitig sollen Mitarbeiter für neue Aufgaben qualifiziert werden – sie sind von der Transformation betroffen. Gelingt die besonders gut, erhöht sich das Einkommen des Vorstands.

Die aktienbasierte langfristige Vergütung

Dieser Baustein ist der größte im neuen Gehaltsgefüge. Das Prinzip: Die Vorstandsmitglieder erhalten virtuelle VW-Vorzugsaktien. Je nach Entwicklung des Aktienkurses fällt die Vergütung aus. Die Aktien-Entwicklung wird jährlich berechnet, ausgezahlt wird diese Vergütung erstmals nach drei Jahren – und zwar in bar und nicht etwa in Aktien. Bleibt der Gewinn unter 10 Euro je Vorzugsaktie, fließt kein Geld auf das Vorstandskonto.

Dieser Vergütungsbaustein ist in die Zukunft gerichtet und soll die Vorstände motivieren, an der Verbesserung des Wertes der Vorzugsaktien zu arbeiten. Damit reagiert der VW-Aufsichtsrat auf Forderungen aus Anlegerkreisen.

Diese Zukunftsorientierung ist neu, bisher wurden die Vorstandsboni rückwirkend berechnet. Basis war der Verlauf der zurückliegenden Geschäftsjahre.