Braunschweig. Die Eintrittskarten für das Niedersachsenderby gegen Hannover werden zu horrenden Preisen angeboten. Der Verkauf ist gestattet.

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Unsere Leser Tim Heldt fragt auf unseren Facebook-Seiten:

Ist der Weiterverkauf echt verboten? Wie bescheuert ist das denn? Wenn ich mir also eine Karte kaufe, aber dann nicht hin kann, darf ich sie nicht mal weiterverkaufen?

Die Antwort recherchierte Thomas Fröhlich

Eins vorweg: Grundsätzlich kann ein Käufer seine Eintrittskarte wieder verkaufen. Es gilt der Grundsatz des Bundesgerichtshofes: Wer ein Ticket kauft, aber doch keine Zeit für die Veranstaltung hat, dem darf es nicht verboten werden, die Karte weiterzuverkaufen. Lediglich auf dem Stadion- oder Vereinsgelände können Vereine gegen Schwarzmarkthändler vorgehen und ihr Hausrecht gegebenenfalls polizeilich durchsetzen.

„Wir gehen mit professioneller Unterstützung gegen Weiterverkäufe vor. “
„Wir gehen mit professioneller Unterstützung gegen Weiterverkäufe vor. “ © Kristina Ritscher, Leiterin Ticketing bei Eintracht Braunschweig.

Allerdings könne der Veranstalter durchsetzen, dass die Karten nicht teurer weiterverkauft werden. Verkäufer sollten den ursprünglichen Eintrittspreis nicht um mehr als 15 Prozent erhöhen, raten Juristen, denn von dieser Grenze an gehen Veranstalter verstärkt gegen Anbieter vor. Und: Bei auf dem Schwarzmarkt erworbenen Karten wird der Preisaufschlag nicht versteuert.

Die Karten für das Fußballspiel in der Zweiten Bundesliga zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 waren im Handumdrehen verkauft. Knapp 23 000 Zuschauer, davon 2200 Anhänger der Gäste, werden die Partie am 6. November von den Rängen aus verfolgen. Für das emotionsgeladene Niedersachsen-Derby hätten auch mehr als doppelt so viele Tickets abgesetzt werden können.

Die Nachfrage war riesig, und das nutzen Schwarzhändler, um Geschäfte zu machen. Sie verkaufen die Eintrittskarten zu weit überhöhten Preisen. 264 Euro sollte gestern eine Karte für die Osttribüne beim Internetanbieter Viagogo kosten – 33 Euro kostet normalerweise der teuerste Sitzplatz auf der Gegentribüne (Ost). 185 Tickets bot Viagogo gestern noch für die Partie an. Diesem Schwarzhandel versucht Eintracht Braunschweig, wie übrigens alle Bundesligisten, einen Riegel vorzuschieben.

Nachdem anfangs noch mehrere Vereine aus den Bundesligen mit dem Internetanbieter Viagogo zusammengearbeitet hatten, wurden diese Übereinkünfte – auch wegen heftiger Fan-Proteste – allesamt gekündigt. Eintracht Braunschweig hat und hatte nach eigenem Bekunden keine geschäftlichen Verbindungen zu dem Internet-Ticketmakler.

„Im Kampf gegen den Schwarzmarkt ist jeder Kartenbesitzer angehalten, ausschließlich die Eintracht-Ticketbörse als sichere und offizielle Zweitmarkt-Plattform für den Weiterverkauf nicht benötigter Karten zu nutzen“, forderte Eintracht jetzt in einer Mitteilung. Dort, so heißt es weiter, werden die Karten zum Festpreis und ohne Risiko an Fans weitergegeben. Mit diesen Börsen wollen die Vereine den Handel auf dem Schwarzmarkt eindämmen.

Eindringlich warnt Eintracht davor, bei Internetauktionen oder am Spieltag vor dem Stadion Karten zu erwerben. Durch die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Eintracht Braunschweig GmbH ist sowohl das öffentliche Angebot als auch der kommerzielle Ticketweiterverkauf insbesondere zu überhöhten Preisen untersagt, betont der Klub. Und der Käufer könne nicht sicher sein, dass er mit der Karte auch Zutritt zum Spiel bekommt, wenn der Zwischenhändler gegen die ATGB verstoßen oder gar die Tickets gefälscht hat. Die Karten können von Eintracht gesperrt werden, so dass sie am Stadion-Eingang nicht eingescannt werden können. „Wir hatten solche Fälle“, sagt Eintracht-Ticketing-Leiterin Kristina Ritscher.

Vor allem in der Aufstiegs- und der folgenden Bundesliga-Saison 2013/14 sowie bei Zweitligaspielen, die ausverkauft waren, seien diese Fälle aufgetreten. Grundsätzlich raten Juristen: Die Käufer sollten sich nur auf vertrauenswürdige Anbieter einlassen. Zudem sei es ratsam, die Tickets persönlich abzuholen und erst bei der Übergabe zu bezahlen.

„Wir gehen mit professioneller Unterstützung aktiv gegen diese Weiterverkäufe unserer Eintrittskarten vor“, stellt Ritscher fest. Eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Dortmund geht im Auftrag von Eintracht Braunschweig und anderen Vereinen wie etwa Bayern München, Borussia Dortmund, Bayer Leverkusen oder Werder Bremen gegen Schwarzhändler vor, die teils horrende Preise für die Eintrittskarten fordern. Verkäufe, bei denen ein höherer als vom Veranstalter vorgegebener Verkaufspreis erzielt wird, werden mit einer Abmahnung inklusive Vertragsstrafe von bis zu 2500 Euro geahndet.

Dies gilt sowohl für Tages- als auch für Dauerkarten, stellt Eintracht in der Mitteilung fest. Die Vertragsstrafen kämen ausschließlich der Nachwuchsarbeit des Vereins zugute.