Osnabrück. Wieviel Verschleierung an Schulen soll toleriert werden? Die CDU-Fraktion im Landtag fordert von der Landesregierung einen konsequenteren Kurs.

„Der Rechtsstaat darf sich nicht hilflos zurückziehen, sondern muss seine Gesetze mit aller Konsequenz durchsetzen – auch im Klassenzimmer“, erklärte CDU-Fraktionschef Björn Thümler.

Aktuell geht es um den Fall einer 16-Jährigen aus dem Kreis Osnabrück. Sie trägt an einer Oberschule einen „Nikab“, der vom Gesicht lediglich einen Schlitz für die Augen freilässt. Das Mädchen war zunächst mit einem Kopftuch zur Schule gekommen, ab der siebten Klasse dann verschleiert. Gespräche von Lehrern und Schulleiterin hatten – anders als in ähnlichen Fällen – keine Änderung bewirkt. Öffentlich wurde dieser Fall im August, als das Verwaltungsgericht Osnabrück einer 18-Jährigen den Besuch eines Abendgymnasiums mit Schleier untersagt hatte. Die Schulleiterin der 16-Jährigen hatte offenbar daraufhin die Landesschulbehörde eingeschaltet. Doch die Kultusbehörden wollen den Nikab in dem konkreten Fall weiter dulden.

Kultus-Staatssekretärin Erika Huxhold erklärte im Kultusausschuss des Landtags, dass die Zehntklässlerin im nächsten Jahr ihren Abschluss mache. Dies solle der Schülerin ermöglicht werden. Nach Einschätzung des Landes ist der Schulfrieden nicht gestört. So hatte auch die Schule argumentiert. Zwar sei „offene Kommunikation“, wie sie das Schulgesetz fordert, mit einem Nikab nicht möglich. Das Tragen sei aber keine Ordnungswidrigkeit, die Religionsfreiheit ein Grundrecht, betonte Huxhold. „Ich bin der Überzeugung, dass Vollverschleierung in Schulen fehl am Platze ist“, hatte dagegen Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) im August den Fall der 18-jährigen Abendschülerin kommentiert.

„Hier wird seit knapp drei Jahren gegen geltendes Recht verstoßen, aber die Landesregierung nimmt diesen Umstand einfach schulterzuckend hin“, kritisiert nun Oppositionspolitiker Thümler. Die CDU fürchtet einen Präzedenzfall. Darüber hinaus sei es unerlässlich, sich das Umfeld der Schülerin genauer anzuschauen. In solchen Fällen seien die Mädchen meist die Hauptleidtragenden, sagte Thümler. Dieser Aspekt soll im Innenausschuss des Landtags verfolgt werden: Wurde das Mädchen von Extremisten indoktriniert?