Göttingen. Polizeidirektion Göttingen beteiligt sich an Aktionstag zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern - und beschlagnahmt 147 Gegenstände.

In der vergangenen Woche beteiligte sich die Polizeidirektion Göttingen an einem sogenannten „Joint Action Day“ zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Darüber berichtet die PD in einer Pressemitteilung. Demnach wurden im Rahmen des geplanten Einsatzes im gesamen Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Göttingen insgesamt 28 Wohnungen und Häuser von 28 Beschuldigten durchsucht - bei 13 davon handelte es sich nach Angaben der Polizei um Jugendliche.

Anlässlich des Aktionstages waren bei diesen Durchsuchungen 51 Polizeibeamte eingesetzt, die insgesamt 147 Gegenstände, darunter Handys, PCs, Laptops und diverse Datenspeicher, sicherstellten.

In zwei Fällen anders als vermutet: nicht Erwachsene, sondern Jugendliche

In zwei Fällen stellten die Ermittler im Verlauf der Durchsuchung fest, dass es sich bei den eigentlichen Beschuldigten nicht um die vermuteten Erwachsenen, sondern um die im Haushalt lebenden Jugendlichen handelte. Die Eltern hatten in diesen Fällen die Internetanschlüsse oder Handyverträge ihrer Kinder beantragt, heißt es vonseiten der PD weiter.

Anlässlich dieser Durchsuchungen appelliert Göttingens Polizeipräsidentin Tanja Wulff-Bruhn: „Wir möchten auch darauf aufmerksam machen, dass die Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen im Umgang mit Medien gestärkt und erhöht werden müssen, um Missbrauch zu verhindern. Dabei sind wir Alle - Polizei, Eltern aber auch die Schulen stärker gefragt als je zuvor.“

Das Erstellen und Teilen von Bildern oder Videos mit kinder-und jugendpornografischen Inhalt ist keine Bagatelle, sondern führt dazu, dass viele Opfer schutz- und hilflos auf sich allein gestellt sind.
Tanja Wulff-Bruhn, Polizeipräsidentin der Polizeidirektion Göttingen

Weiter erklärt sie: „In Anbetracht der steigenden Fallzahlen im Deliktsbereich der Kinder- und Jugendpornografie ist die Durchführung dieses Joint Action Days ein wirksames Mittel, um sich für die zahlreichen Opfer einzusetzen, auf ihr Leiden aufmerksam zu machen und Täter beweiskräftig zu überführen. Das Erstellen und Teilen von Bildern oder Videos mit kinder-und jugendpornografischen Inhalt ist keine Bagatelle, sondern führt dazu, dass viele Opfer schutz- und hilflos auf sich allein gestellt sind“, sagt die Polizeipräsidentin. „Ich begrüße die Aktion sehr. Die Bekämpfung der Kinder-und Jugendpornografie ist ein Schwerpunktthema unserer Behörde und wir werden uns auch zukünftig an diesen Aktionen beteiligen, um den Druck auf die Täter und Täterinnen zu erhöhen und ein deutliches Zeichen gegen diese Form der Kriminalität zu setzen.“

Fallzahlen im Bereich Kinder- und Jugendpornografie von 2021 zu 2022 sind erneut gestiegen

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sind die Fallzahlen im Bereich Kinder- und Jugendpornografie von 2021 zu 2022 erneut gestiegen. Die eingehenden Hinweise der Organisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) machen derzeit einen Großteil der polizeilichen Ermittlungen aus. 2015 wurden beim BKA etwa 14.500 solcher Fälle aus den USA gemeldet, 2022 waren es 136.500 - allein im Vorjahresvergleich gab es einen Anstieg um 75 Prozent (2021: 78.600).

Die Aufklärungsquote sei in diesem Deliktsbereich seit Jahren kontinuierlich auf einem hohen Niveau, heißt es in der Mitteilung der Polizei weiter. Zum einen beinhalten die eingehenden NCMEC-Meldungen häufig detaillierte Hinweise auf eine tatverdächtige Person, zum anderen ermöglichen technische Weiterentwicklungen eine vermehrte Aufklärung der Straftaten.

Die Bekämpfung der Kinder-und Jugendpornografie ist ein Schwerpunktthema unserer Behörde und wir werden uns auch zukünftig an diesen Aktionen beteiligen, um den Druck auf die Täter und Täterinnen zu erhöhen und ein deutliches Zeichen gegen diese Form der Kriminalität zu setzen.
Tanja Wulff-Bruhn über den Aktionstag zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern

In vielen Fällen handele es sich bei dem von NCMEC übermittelten Beweismaterial um einzelne Fotos oder Videos, die insbesondere durch Jugendliche oder Kinder unbedacht versendet werden. So stieg der Anteil der Tatverdächtigen unter 21 Jahren, die aus eigener Motivation Bilder und Videos von sich erstellen und (gegebenenfalls unbeabsichtigt) verbreiten, in den letzten Jahren deutlich an. Oft wird dabei unterschätzt, dass es sich um einen Verbrechenstatbestand handelt, der schwer bestraft werden kann.

Die Polizeidirektion Göttingen appelliert an Zeugen solcher Inhalte: „Teilen Sie solche Inhalte nicht! Informieren Sie die Polizei!“. Die Landeskriminalämter raten den Bürgern, die kinderpornografische Inhalte im Internet oder auf den sozialen Netzwerken entdecken, die Adresse dieser Seite unmittelbar der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle mitzuteilen.

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