- Auch mit Heizöl oder Pellets heizende Verbraucher können einen Zuschuss für die Heizkosten beantragen
- Bis auf Berlin, das bereits mit der Auszahlung startete und einen Sonderweg ging, stockt die Auszahlung
- Dabei wären pro Haushalt bis zu Tausende Euro drin. Was muss man über den Antrag wissen?
Gas-Kundinnen und -Kunden in Deutschland sollen angesichts der in der Energiekrise enorm gestiegenen Preise entlastet werden. Unter anderem sind eine Einmalzahlung im Dezember und ein Preisdeckel ab Frühjahr 2023 geplant. Und auch für Menschen, die mit Öl oder Pellets heizen, soll es Hilfen geben: Die Bundesregierung will dafür 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Ende 2022 gab der Bundesrat grünes Licht für die Preisbremsen. Lesen Sie hier: Diese Zuschüsse gibt es für Ihre Heizung 2023
Zuvor war lange um entsprechenden Entlastungen gerungen worden. Denn auch wenn die Pellets- und Heizölpreise enorm gestiegen sind – so dramatisch wie beim Gas fällt die Verteuerung bisher nicht aus. Dennoch fühlten sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher mit Öl- oder Pelletsheizung angesichts der Gas-Entlastungen benachteiligt. Und auch aus der Opposition gab es Kritik: Die Ampel habe Haushalte vergessen, die noch mit Öl heizen, sagte etwa Jan-Marco Luczak, baupolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND).
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Antrag auf Zuschuss für Heizöl und Pellets: Wie sieht das Antragsformular aus?
Dass sie genau das nicht getan hat, will die Bundesregierung nun offenbar beweisen. Wie aus einem Eckpunktepapier hervorgeht, aus dem unter anderem die Nachrichtenagentur AFP zitiert, soll es wegen der hohen Energiepreise pro Haushalt Hilfen von bis zu 2000 Euro geben. Die saarländischeMinisterpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) erklärte dazu, mit den nun beschlossenen Entlastungen werde "eine Unwucht in den bisherigen Hilfen geheilt". Zwar sei der Preisanstieg bei Öl und Pellets nicht so exorbitant wie bei Gas gewesen, "aber trotzdem sehr schmerzlich für viele".
Die Auszahlung des Geldes sollen die Bundesländer übernehmen – zur Verfügung gestellt wird es allerdings durch den Bund. Um die Hilfen zu erhalten, müssen Sie beantragt werden. Das ist einer der großen Unterschiede im Vergleich zu den Entlastungen für Gas-Kunden, die automatisch ausgezahlt wird. Wie genau die Anträge funktionieren werden und ab wann der Zuschuss zu den Heizkosten überwiesen wird, ist noch nicht bekannt. Lesen Sie hier: Darum verzögert sich die Auszahlung des Zuschusses für Heizöl so lange.
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Bundesregierung beschließt Zuschuss bei Heizöl, Pellets und Flüssiggas
Fest steht aber, dass sie für alle Haushalte zur Verfügung stehen sollen, die mit "nicht leitungsgebundenen Brennstoffen" heizen. Dabei handelt es sich um Energieträger, die nicht über ein festes Netz verteilt, sondern zum Beispiel mit Tanklastwagen zu den Endverbrauchern geliefert werden. Dazu gehören:
- Heizöl
- Holzpellets
- Flüssiggas
Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel. In Deutschland gelten etwa alle gasförmigen Brennstoffe als "leitungsgebundene Energieträger" – und das, obwohl etwa Erdgas oder Wasserstoff auch in Flaschen oder per LKW transportiert werden können.
Entlastungen für Heizöl- und Pellet-Kunden: Wer erhält den Zuschuss?
Beantragen können die Entlastung alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die zwischen 1. Januar und 1. Dezember Heizöl, Flüssiggas oder Pellets gekauft haben. Weitere Bedingung: Der Preis dafür muss sich mindestens verdoppelt haben. Um das nachzuweisen, muss eine entsprechende Rechnung vorgelegt werden. Zudem soll es eine sogenannte Bagatellgrenze geben: Beträgt das Heizkostenplus im Vergleich zum Vorjahr weniger als 100 Euro, gibt es keinen Zuschuss vom Staat.

Der Sozialverband VdK begrüßte die Hilfe, mit der die Haushalte nun rückwirkend entlastet werden sollen. Nun sei entscheidend, dass die Hilfe "in möglichst kurzer Zeit bei den Betroffenen ankommt", erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele laut AFP. Sie forderte die Länder dazu auf, die Auszahlung unbürokratisch zu regeln. (mit afp)
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