

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Vosskuhle (Mitte), verkündet das Urteil zum gescheiterten NPD-Verbotsverfahren.
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Karlsruhe lehnt NPD-Verbot ab
Zum zweiten Mal nach 2003 sind die Länder in Karlsruhe mit einem Verbotsantrag gegen die rechtsextreme NPD gescheitert.
Die NPD sei verfassungsfeindlich - aber zu schwach und unbedeutend, um sie aufzulösen, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Die Richter wiesen den Antrag des Bundesrats als unbegründet ab und zogen damit einen Schlussstrich unter die jahrelangen politischen Bestrebungen für ein Verbot der Partei.