Göttingen. Verkaufsverbot für „Hot Chips“: Vorausgegangen ist ein Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Die in sozialen Medien kursierenden „Hot Chip Challenges“ forderten vor allem Jugendliche heraus, extrem scharfe Maistortilla-Chips zu essen. Der Verzehr führte vereinzelt bereits zu ärztlichen Noteinsätzen. Und speziell Kinder reagieren besonders empfindlich auf scharfe Chili-Produkte. Nachdem bereits in Hessen schon keine „Hot Chips“ mehr verkauft werden dürfen und auch der Hersteller mit einem Import-Stopp für Deutschland reagiert hat, verbietet nun auch der Landkreis Göttingen den Verkauf der extrem scharfen „Hot Chips“.

Vorausgegangen sei, so der Landkreis in seiner Mitteilung, ein entsprechender Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Auch auf dem Portal www.lebensmittelwarnung.de gab es bereits mehrfach Warnmeldungen vor den extrem scharfen Chips.

Altersbeschränkung beim Verkauf von „Hot Chips“ oft ignoriert

Im Landkreis und der Stadt Göttingen werden die scharfen Maistortilla-Chips über Automaten und in Supermärkten verkauft. Die Automaten verfügten zwar über eine Altersbeschränkung, bei den in den Supermärkten in den Verkehr gebrachten „Hot Chips“ sei die Altersbeschränkung aber überwiegend vernachlässigt worden, erklärt der Landkreis.

In seiner Mitteilung heißt es: „Der Landkreis Göttingen darf zum Schutz der Gesundheit, die Herstellung, Verarbeitung oder den Verkauf von Produkten verbieten oder einschränken. Das Verbot der „Hot-Chip“-Produkte soll Regelverstöße verhindern und die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher schützen.“ Der Landkreis hat am Donnerstag, 16. November, im Amtsblatt Nr. 55 die Allgemeinverfügung veröffentlicht, dass der Verkauf der Hot Chips untersagt ist.

Darum sind „Hot Chips“ als gesundheitsschädlich eingestuft

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Laves) hatte durch eine toxikologische Bewertung die „Hot Chips“ als gesundheitsschädlich eingestuft: Sie beinhalten einen hohen Anteil von Chili mit erhöhtem Capsaicin-Wert wie den Chilivarianten Carolina Reaper, Trinidad Moruga sowie Scorpion Chili. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät zur Vorsicht beim Verzehr von unüblich stark mit Capsaicin gewürzten Lebensmitteln sowie großen Mengen extrem scharfer Chilisaucen und Chiliextrakten.

Der Verzehr kann zu folgenden gesundheitlichen Beschwerden führen: Übelkeit, Erbrechen, Bluthochdruck, brennende Augen und gereizte Schleimhäute. Die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann zudem lebensbedrohlich sein.

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