Aus dem Kreistag

Neue Vorranggebietskulisse für Windenergie bis zum Herbst

Der Kreistag Göttingen hat sich mit dem Thema Windenergie beschäftigt.

Der Kreistag Göttingen hat sich mit dem Thema Windenergie beschäftigt.

Foto: Bernd Weißbrod / dpa

Göttingen.  Nach Gesetzesänderungen auf Bundesebene hat der Kreistag Göttingen der Ausarbeitung des Teilprogramms Windenergie 2023 zugestimmt.

Der Kreistag Göttingen hat in seiner vergangenen Sitzung beschlossen, das Thema Windenergie aus dem 1. Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2020 abzukoppeln und hat der Ausarbeitung des Teilprogramms Windenergie 2023 zugestimmt.

Hintergrund sind Gesetzesänderungen auf Bundesebene zur Beschleunigung erneuerbarer Energien mit umfangreichen Änderungen für die regionalplanerische Steuerung zur Ansiedlung von Windenergieanlagen im RROP. Eine Steuerung mit Ausschlusswirkung durch Beschränkung der Privilegierung im Außenbereich auf ausgewiesene Konzentrationszonen ist auf regionaler und kommunaler Ebene in bisheriger Form nicht mehr möglich.

Vorranggebiete ohne Ausschlusswirkung

Ziel der Verwaltung des Landkreises Göttingen ist es, auch nach der neuen Gesetzesänderung Windenergie hinreichend zu steuern. Vorranggebiete sollen ohne Ausschlusswirkung ausgewiesen werden. Demnach will der Landkreis das neue Verfahren eines sachlichen Teilprogramms für die Ausweisung von Windenergiegebieten in Anspruch nehmen.

Bereits zum Herbst 2023 soll eine neue Vorranggebietskulisse Windenergie fertiggestellt werden. Zeitnah werden laut Verwaltung Gesprächstermine mit den Gemeinden zur Abstimmung vereinbart. Um das Teilprogramm Windenergie umzusetzen, muss der Bereich aus dem bestehenden RROP-Entwurf 2020 abgekoppelt und in einem eigenständigen Verfahren auf Basis der neuen Gesetzeslage durchgeführt werden.

Sobald das Gesetz rechtskräftig ist, ist es laut Verwaltungsvorlage beabsichtigtes Ziel des Landkreises, das Teilprogramm Windenergie durch die politischen Gremien beschließen und für die erneute Beteiligung freigeben zu lassen.

Der Vorlage zugrund liegt ein Antrag aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD.

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