Duderstadt. Das Bistum Hildesheim prüft aktuelle Hinweise zu einem „möglichen grenzverletzenden Verhalten“.

Gegen einen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen beurlaubten katholischen Geistlichen liegen zwei neue Hinweise auf Fehlverhalten vor. In beiden Fällen gehe es um „mögliches grenzverletzendes Verhalten des Priesters gegenüber volljährigen Personen“, teilte das Bistum Hildesheim mit. Die Hinweise würden gegenwärtig geprüft, weitere Angaben machte das Bistum nicht.

Vorherige Vorwürfe

Bis zur Klärung halte Bischof Heiner Wilmer an der Beurlaubung des Geistlichen fest. Dem Duderstädter Priester wurde zuvor bereits vorgeworfen, in den 1980er-Jahren eine junge Frau zwischen deren 15. und 18. Lebensjahr sexuell missbraucht zu haben (wir berichteten). Die Frau hatte den Fall Ende 2019 ins Rollen gebracht. Ein von der Kirche unabhängiger pensionierter Berufsrichter befragte den Geistlichen zu den Vorwürfen. Der Priester räumte die Schilderungen der Frau den Angaben zufolge als im Wesentlichen zutreffend ein.

Geld gezahlt

Das Bistum Hildesheim habe der Frau 3.000 Euro „in Anerkennung des Leids“ gezahlt, zudem trage die Diözese die Kosten für eine Therapie der Frau. Der Geistliche erstattete dem Bistum das Geld und stockte die Summe für sein Opfer auf 10.000 Euro auf. Außerdem schrieb er ihr einen Entschuldigungsbrief. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden Mitte Januar wegen Verjährung eingestellt. dpa