Göttingen. In Deutschlands Nachbarländern ist die Newcastle-Krankheit ausgebrochen. Halter von Geflügel haben eine Impfpflicht für ihre Tiere.

In Belgien, Luxemburg und in den Niederlanden ist in mehreren Geflügelhaltungen die Newcastle-Krankheit ausgebrochen. Die Veterinärämter der Region weisen Halter auf Impf- und Anzeigepflichten hin.

Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine hochansteckende Viruskrankheit bei Hühnern und Puten. Empfänglich dafür sind auch Enten, Gänse und Tauben. Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich. Fleisch und Eier können bedenkenlos verzehrt werden, erklärt das Veterinäramt des Landkreises Northeim. Für die Tierseuche besteht Anzeigepflicht. Schon ein Verdacht auf Ansteckung muss dem zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden. Verdächtig sind Krankheitserscheinungen, die bei mehreren Hühnern oder Puten gleichzeitig oder in kurzen Abständen mit ähnlichen Anzeichen auftreten.

Übertragen wird das Virus durch infizierte Vögel, die das Virus über den Luftweg, Kot und Sekrete ausscheiden. Indirekt kann das Virus über Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten verbreitet werden. Auch der Mensch kann die Seuche übertragen – über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände. Die Symptome der Krankheit ähneln der Geflügelpest. Die ersten Anzeichen in einem Geflügelbestand sind ein deutlicher Rückgang der Legeleistung und ein dünnflüssig gelber Kot, teilweise mit Blutbeimischungen. Der Tod der gesamten Herde kann bei rascher Durchseuchung ohne weitere sichtbare Krankheitszeichen innerhalb weniger Tage eintreten, warnt das Northeimer Veterinäramt.

Bei einem verzögerten Krankheitsverlauf treten Apathie, die Verweigerung der Tränke- und Futteraufnahme, Atemnot und blauverfärbte Kämme an den Tieren auf. Später können Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur hinzukommen.

Zur vorbeugenden Bekämpfung der Seuche besteht für Hühner und Truthühner eine Impfpflicht. Die Halter müssen ihre Tiere regelmäßig gegen das Virus schutzimpfen lassen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen von nur zwei Tieren. Der Schutz des Geflügels ist jedoch in Abhängigkeit von der Impfmethode relativ kurz, so dass in den meisten Fällen bereits drei Monate nach der Grundimmunisierung eine erneute Impfung über das Tränkwasser notwendig wird. Empfehlenswerter sei deshalb die jährliche Impfung mit einem Totimpfstoff über die Einzeltierimpfung, rät das Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld.