Die SPD forciert neue Regelungen für den Kauf von Immobilien. Künftig soll gelten: Wer einen Makler bestellt, muss ihn auch bezahlen.

Ob zur Miete oder zum Kauf – bezahlbarer Wohnraum ist besonders in Metropolregionen knapp. Während am Samstag in Frankfurt vier Großdemonstrationen zur Wohnungsnot stattfinden, herrscht in der großen Koalition ein zähes Ringen um Fortschritte

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mitgetragen hat, drängt sie auf eine schnelle Umsetzung der eigenen Ideen. Daher bringt die Bundesregierung am Freitag einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Mietpreisbremse in den Bundestag ein.

Der von der Justiz- und Verbraucherschutzministerin Katarina Barley (SPD) vorangetriebene Entwurf sieht eine Verschärfung der 2015 eingeführten Regelung vor. Modernisierungskosten sollen nur noch zu acht statt wie bisher elf Prozent auf die Mieter umgelegt werden, bundesweit soll eine Erhöhung auf drei Euro je Qua­dratmeter in sechs Jahren gedeckelt werden.

Makler streichen bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises ein

Ob die CDU/CSU den Gesetzentwurf mittragen wird, gilt als fraglich. Die SPD bringt das in eine unangenehme Lage. Einige Sozialdemokraten fühlen sich von der Union ausgebremst. Das wird vor allem beim Kauf von Wohnungen und Häusern deutlich.

Im Zuge des Wohngipfels verkündeten sowohl Barley als auch SPD-Fraktionschefin An­drea Nahles, dass ein Bestellerprinzip auf die Provision von Maklern eingeführt werden soll. Das bedeutet: Wer einen Makler bestellt, muss ihn auch bezahlen. Während das Prinzip beim Mieten bereits seit drei Jahren gilt und nach Berechnungen des Nationalen Normenkontrollrats Mieter jährlich um 575 Millionen Euro entlastet, gibt es das Bestellerprinzip beim Kauf einer Immobilie noch nicht.

Barley: So kämpft die Bundesregierung jetzt gegen Mietpreiswucher

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    Dabei machen die Maklerkosten einen gewichtigen Anteil aus: Wer sich beispielsweise in Berlin eine 100 Quadratmeter große Wohnung kaufen möchte, muss neben dem durchschnittlichen Kaufpreis von 340.000 Euro rund 24.000 Euro an den Makler zahlen. In elf der 16 Bundesländer teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklerkosten. In den teuren Stadtstaaten Hamburg und Berlin sowie in den Bundesländern Hessen, Bremen und Brandenburg muss der Käufer die volle Provision zahlen – auch wenn der Makler vom Verkäufer bestellt worden ist. Bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises streichen die Makler ein.

    Barley pocht auf Übernahme der Maklerkosten durch Verkäufer

    Die SPD möchte diese Kosten schnellstmöglich auf die Verkäufer umlegen. Barley sagte unserer Redaktion, dass die Maklergebühren „vielerorts in keinem Verhältnis zu der erbrachten Leistung stehen“ und fordert, dass das Bestellerprinzip kommt: „Das ist gerecht, denn meistens wird der Makler für den Verkäufer tätig, nicht für den Käufer.“

    Johannes Fechner, SPD-Sprecher für Verbraucherschutz, drängt darauf, dass die Eckpunkte bis zum Jahresende geklärt sind, meint aber: „Nach fünf Jahren große Koalition bin ich zurückhaltend, was eine genaue Prognose des Zeitpunktes angeht. Unsere politischen Lebensabschnittsgefährten von der Union brauchen auch für gute Ideen immer lange.“ Die Union weist den Vorwurf zurück.

    Käufer könnten trotz höherer Kaufpreise profitieren

    Stattdessen begrüßt die Union, dass sich in den meisten Bundesländern Käufer und Verkäufer die Kosten teilen. Dies sei fair, da Makler für beide Seiten Leistungen erbringen würden. Bei einem Bestellerprinzip dagegen könne die Provision einfach auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden. Damit würden sich auch Nebenkosten wie die Grunderwerbsteuer erhöhen, die je nach Bundesland zwischen 4,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises liegt.

    Das kritisiert auch Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD): „Der Gesetzgeber würde somit zum Treiber der Immobilienpreise und zum einzigen Profiteur der Umlage.“ Allerdings könnten Käufer trotz eines teureren Kaufpreises profitieren: Ohne Maklergebühren hätten Käufer mehr eigenes Kapital zur Verfügung und würden von den Banken daher bessere Zinsen bekommen.