Berlin. Wie geht es weiter mit Regierung und Bundestag? Beim Bruch der Koalition sind mehrere Wege denkbar. Hier die Optionen im Überblick.

Der Streit zwischen CDU und CSU droht die große Koalition zu zerbrechen.

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. Verlassen die Christsozialen die Regierung? Theoretisch wären dann mehrere Szenarien möglich – Minderheitsregierung, Bildung einer neuen Koalition, Neuwahlen.

Eine Abwahl der Kanzlerin durch den Bundestag ohne gleichzeitige Benennung eines neuen Regierungschefs schließt das Grundgesetz jedoch aus. Dies sind die Optionen und Szenarien:

• Entlassung von Ministern

Ernennung und Entlassung von Bundesministern sind im Grundgesetz sowie im Bundesministergesetz geregelt. Dabei wird formaljuristisch kein Unterschied zwischen einem freiwilligen Rücktritt und einer Entlassung gemacht. „Die Bundesministerkönnen jederzeit entlassen werden und ihre Entlassung jederzeit verlangen“, heißt es im Bundesministergesetz. Das Grundgesetz regelt in Artikel 64: „Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.“ Das Staatsoberhaupt hat somit keine eigene Entscheidungsbefugnis bei der Auswahl von Regierungsmitgliedern.

• Minderheitsregierung

SPD und CDU regieren weiter – ohne die CSU. Aber: Den beiden Parteien fehlen zwei Stimmen zur Mehrheit im Bundestag. Auch andersfarbige Minderheitsregierungen wären denkbar: Schwarz-Gelb oder Schwarz-Grün. Oder sogar Rot-Rot-Grün. In diesen Fällen wäre die Lücke zur Mehrheit der Mandate aber noch größer.

„Eine Minderheitsregierung wäre eine anstrengende Lösung für die Regierenden, aber durchaus eine vom Grundgesetz zwar nicht ausdrücklich geregelte, jedoch zugelassene Möglichkeit“, sagt der Berliner Staatsrechtler Christian Pestalozza. Für ihre Gesetzesvorhaben müsste sich eine Koalition dann jeweils neue Mehrheiten im Bundestag suchen.

• Abwahl der Kanzlerin

Verlässt die CSU die Regierung, gibt es im Bundestag rein rechnerisch eine Mehrheit gegen Kanzlerin Angela Merkel. Ihre Abwahl wäre aber nur möglich, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Parlaments gleichzeitig einen Nachfolger wählen würde. Es dürfte aber unwahrscheinlich sein, dass sich AfD, FDP, Linke, Grüne und CSU auf einen gemeinsamen Kandidaten verständigen könnten.

• Eine neue Koalition

CDU und SPD könnten sich auf die Suche nach einem neuen Koalitionspartner begeben – etwa bei den Grünen oder der FDP. Die Grünen haben bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert.Für ein neues Regierungsbündnis stünden Verhandlungen über einen Koalitionsvertrag an.

Die Bundesregierung bliebe während dieser Zeit im Amt. Bei Zustandekommen einer neuen Koalition müsste Merkel nicht erneut zur Kanzlerin gewählt werden, sofern sie Regierungschefin bleibt. Sie müsste auch nicht die Vertrauensfrage stellen, um ihre neue Mehrheit unter Beweis zu stellen.

Sollten sich die Koalitionspartner auf einen neuen Kanzler einigen, könnte Merkel zurücktreten. Damit wäre die gesamte Bundesregierung nur noch geschäftsführend im Amt. Merkel würde vom Bundespräsidenten voraussichtlich zur Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers gebeten. Auf Vorschlag des Bundespräsidenten könnte der Bundestag mit der Mehrheit der neuen Koalition einen neuen Regierungschef wählen.

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    •Neuwahlen

    Zu vorgezogenen Neuwahlen kann es nur bei Auflösung des Bundestages kommen. Darüber entscheidet der Bundespräsident. Ein Selbstauflösungsrecht des Parlaments gibt es nicht. Sollte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Bundestag auflösen, müssten Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen stattfinden.

    Neuwahlen kann es jedoch nur auf Vorschlag der Kanzlerin geben. Der Bundespräsident kann in dieser Frage nicht von sich aus tätig werden. Er ist auf den Vorschlag der Bundeskanzlerin zur Auflösung angewiesen. Dann hat er drei Wochen Zeit, das anzuordnen – oder er macht es nicht. (rtr/dpa/W.B.)