Berlin. Mit der kalten Jahreszeit naht auch die nächste Grippewelle. Schutz dagegen bietet eine Impfung. Doch nicht bei jedem zahlt die Kasse.

Die Nase trieft, Kopf und Glieder schmerzen und dann zeigt das Fieberthermometer auch noch erhöhte Körpertemperatur an. In den meisten Fällen hat man sich bloß einen harmlosen grippalen Infekt eingefangen, doch die Symptome können auch Schlimmeres bedeuten: eine echte Grippe.

Wer an der sogenannten Influenza erkrankt, hat sich zuvor mit einem Virus infiziert. Laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation sind davon jährlich 10 bis 20 Prozent der Menschheit betroffen. Riskant ist eine Influenza vor allem für Über-60-Jährige, Schwangere und chronisch Kranke. Ihnen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Grippeschutzimpfung.

Bei Menschen mit intaktem Immunsystem verläuft die Influenza in der Regel nicht schwerwiegend. Das heißt aber nicht, dass ihnen die Kommission von einer Impfung abrät – im Gegenteil: Wer will, soll ruhig vorsorgen.

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    Allerdings müssen jene Versicherte damit rechnen, für die Grippeschutzimpfung selbst zahlen zu müssen. Ein Überblick.

    Für welche Patienten ist die Grippeschutzimpfung kostenlos?

    Generell gilt: Die Kosten für die Impfung gegen Grippe werden übernommen, wenn man einer der Risikogruppen angehört. Laut STIKO sind das:

    • Personen über 60 Jahre

    • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einem Grundleiden (z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten)

    • Personen mit schweren neurologischen Grundkrankheiten wie Multiple Sklerose

    • Personen mit einem geschwächten Immunsystem (z.B. HIV)

    • Schwangere

    • Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen

    Außerdem sollten sich Menschen impfen lassen, die aus beruflichen Gründen viel Kontakt zu anderen Personen haben und sich dadurch schneller anstecken können. Dazu gehören:

    • medizinisches Personal

    • Menschen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr.

    Mehr Informationen zur Schutzimpfung gegen Influenza.

    Und wenn ich nicht zu diesen Risikogruppen gehöre?

    Dann hängt es davon ab, bei welcher Krankenkasse man versichert ist. Wir haben nachgefragt, welche Kasse zahlt und welche nicht.

    Allianz:

    Versicherte dieser Krankenkasse haben Glück. Die Grippeschutzimpfung gehöre auch für Nicht-Risikopatienten zu den erstattungsfähigen Impfungen, sagte eine Sprecherin unserer Redaktion.

    AOK Rheinland/Hamburg:

    Hier gilt dies nur für Patienten, die jünger sind als 18 Jahre. Ab der Volljährigkeit zahlen nur noch gefährdete Patienten nichts extra.

    Axa:

    Grünes Licht für alle: „Im Rahmen unserer Krankenvollversicherungstarife erstatten wir die Aufwendungen für eine Grippeschutzimpfung in vollem Umfang – unabhängig davon, ob die versicherte Person einer Risikogruppe angehört oder nicht“, sagte Sprecher André Büge unserer Redaktion.

    Barmer:

    Hier müssen Versicherte selber zahlen. Man übernehme nur die Kosten von Patienten, die einer Risikogruppe angehören.

    Continentale:

    „Die Impfung kann bei Personen außerhalb der Risikogruppen ebenfalls sinnvoll sein. Wir erstatten Ihnen deshalb zwei zusätzliche Impfungen je Kalenderjahr“, heißt es auf der Website der Kasse. Wer diese Option also noch nicht für zwei andere Impfungen genutzt hat, kann sich die Grippeschutzimpfung erstatten lassen. Dafür einfach formlos den Arztbeleg im Original einsenden.

    DAK-Gesundheit:

    Die Kasse zahlt nur, wenn Patienten die Voraussetzungen für die Impfung erfüllen – also Risiko-Patienten sind.

    DKV:

    Wer die Rundum-Zusatzversicherung gebucht hat, erhält 100 Prozent der Kosten der Grippeschutzimpfung zurück.

    hkk:

    Hier profitieren alle Versicherten: „Als Extra-Leistung bezahlt die hkk zusätzlich die Impfungen für Masern, Grippe und FSME auch außerhalb der STIKO-Empfehlungen“, heißt es auf der Website der Krankenkasse.

    KKH:

    Gleiches gilt für Versicherte dieser Kasse. Die KKH übernehme Schutzimpfungen gegen Grippe als sogenannte Satzungsleistung auch für jene Versicherte, „die nicht von den Regelungen der Schutzimpfungs-Richtlinie erfasst werden.“ Somit hätten alle Versicherten – Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis 60 Jahre – ebenfalls Anspruch auf diese Impfung.

    Knappschaft:

    Die Kasse übernimmt die Kosten nur für Risikopatienten. „Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Grippeimpfstoff nur begrenzt zur Verfügung steht, werden von dieser Regel grundsätzlich keine Ausnahmen gemacht“, sagte Sprecher Wolfgang Buschfort unserer Redaktion. Tatsächlich wird der Grippeimpfstoff in diesem Jahr knapp – diese Bundesländer schlagen bereits Alarm.

    Gelegentlich komme es jedoch vor, dass Versicherte die Kosten für den Grippeimpfstoff und die ärztliche Behandlung privat in Rechnung gestellt bekämen, obwohl sie zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehörten. „In diesen Einzelfällen übernehmen wir ausnahmsweise die Privatrechnungen.“

    IKK:

    „Alle Innungskrankenkassen zahlen für die Grippeimpfung – auch außerhalb der Risikogruppen“, sagte Iris Kampf, Sprecherin des IKK e.V., die die sechs Innungskrankenkassen IKKclassic, IKKBB, BIG direkt gesund, IKK Nord, IKK gesund plus und IKK Südwest vertritt.

    R+V BKK:

    Für selbst gezahlte ärztlich empfohlene Grippeimpfungen übernimmt die Kasse 80 Prozent des in Rechnung gestellten Impfstoffs, maximal jedoch 80 Euro der jeweiligen Impfdosis, heißt es auf der Website.

    „Zusätzlich erstattet sie die Kosten für die ärztliche Leistung bis zu einer Höhe von 14 Euro pro Verabreichung, höchstens jedoch den tatsächlichen Rechnungsbetrag. Nicht übernommen werden Kosten, wenn die Impfung vom öffentlichen Gesundheitsdienst durchgeführt wurde.

    Signal Iduna:

    Auch hier gibt es eine Erstattung. „Sie erhalten einschließlich der Aufwendung für den Impfstoff die Kosten für Schutzimpfungen, zum Beispiel Grippeimpfung, Reiseimpfung, auch über die staatlich empfohlenen Impfungen hinaus“, heißt es auf der Website.

    Komplett bezahlt wird die Impfung allerdings nur dann, wenn sie vom Hausarzt durchgeführt wurde oder dieser eine Überweisung ausgestellt hat. Andernfalls erhalten Versicherte nur 75 Prozent der Kosten zurück.

    Techniker Krankenkasse (TK):

    „Ja, wir übernehmen die vollständigen Kosten“, heißt es auf der Website der TK – auch wenn man keines der Risiko-Kriterien erfüllt. „Legen Sie beim Arzt einfach Ihre Versichertenkarte vor, darüber erfolgt die Abrechnung.“

    Was kostet die Impfung, wenn die Kasse nicht zahlt?

    Betroffene müssen mit Kosten von etwa 45 Euro rechnen. Darin enthalten sind der Impfstoff sowie die ärztlichen Leistungen (Impfung und Beratung).

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