Wolfsburg. So will der Wolfsburger Autobauer seine ehrgeizigen Personalabbauziele erreichen. Betroffen sind die Verwaltungsberufe.

Volkswagen ergänzt die Altersteilzeit-Angebote zum Personalabbau nun auch um ein Abfindungsprogramm. Was lange nur als letzte Wahl im Raume stand, wird nun Realität. Dabei haben das Unternehmen und die Beschäftigten in der VW-Geschichte eher zwiespältige Erfahrungen mit Abfindungen gesammelt.

20 Prozent Personalkosten will die Marke im Rahmen des Performance-Programmes abbauen - und zwar schnell. „Die Volkswagen AG setzt mit dem Performance-Programm auch auf einen gezielten Stellenabbau in der Verwaltung, um die Kostenstrukturen nachhaltig zu optimieren und gleichzeitig Beschäftigung in Deutschland zu sichern. Dabei wird die demografische Kurve mit den geburtenstarken Jahrgängen, die in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen, auch mit der Ausweitung der Altersteilzeit auf den Jahrgang 1967 (für Schwerbehinderte 1968) maximal genutzt. Bereits eingeführte Personalinstrumente wie ein Einstellungsstopp und die Stabilisierung des Tarif Plus werden fortgeführt“, hieß es dazu in einer früheren Pressemitteilung. Das reicht aber offenbar nicht, um die erwünschte Verschlankung des Verwaltungsbereichs zu erzielen.

VW bietet Sonderprämie

Konzern-Personalvorstand Gunnar Kilian stellte das Aufhebungsprogramm am Montag, 15. April, im Rahmen einer Managementinformation vor. Der Konzernvorstand hat beschlossen, gezielt „in Aufhebungsverträge für Beschäftige im Tarif, Tarif Plus, AT a.M. (außerhalb des Managements) und Management zu gehen, um das Ziel der nachhaltigen Personalkostensenkung im Verwaltungsbereich der Volkswagen AG fokussiert zu erreichen“.

Bereits im Eckpunktepapier aus Dezember 2023 waren zusätzlich zur Altersteilzeit Überlegungen zu Aufhebungsverträgen als ergänzendes Instrument enthalten. In der ersten Phase, der sogenannten Turbophase, bietet das Unternehmen eine Sonderprämie für die Beschäftigten, wenn folgende zwei Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Meldung der Beschäftigten ab dem 29. April bis zum 31. Mai 2024 und 2. Annahme eines möglichen AHV-Angebotes nach Prüfung der doppelten Freiwilligkeit innerhalb von zwei Wochen.

Bei VW gilt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit

Im Gegensatz zum pauschalen Aufhebungsvertrags-Programm aus dem Jahr 2006 basiert das Angebot aus 2024 auf dem Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Zudem gilt es ausschließlich für den Verwaltungsbereich, in dem die Senkung der Personalkosten angestrebt wird. Doppelte Freiwilligkeit bedeutet, dass Unternehmen und Beschäftigte dem Aufhebungsvertrag zustimmen müssen. Eine einseitige Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. „Wir haben uns bewusst gegen ein pauschales Aufhebungsvertragsangebot entschieden. Es ist klar, dass eine nachhaltige Personalkostensenkung nur dann wirken kann, wenn wir unsere Personalinstrumente gezielt und im Sinne der doppelten Freiwilligkeit einsetzen“, so Kilian.

Der VW-Konzernvorstand hat mit Blick auf die Altersteilzeit neben der Öffnung des Jahrgangs 1967 jetzt auch die Wiedereröffnung des Jahrgangs 1965 sowie die Meldeverlängerung des Jahrgangs 1966 beschlossen. „Wir sehen aktuell ein großes Interesse an unserer attraktiv ausgestalteten Altersteilzeit. Mit durchschnittlich 85 Prozent des Entgelts in der aktiven sowie passiven Phase, bieten wir unseren Kolleginnen und Kollegen den Übergang in einen finanziell gesicherten Ruhestand. Gleichzeitig bietet die Alterssteilzeit dem Unternehmen die Möglichkeit, Personal nachhaltig sozialverträglich abzubauen“, erklärte Kilian. „Die großen ATZ-Potentiale sind der entscheidende Hebel für eine nachhaltige Personalkostensenkung in der Volkswagen AG. Das ist das Ergebnis unserer Demographie-Konferenzen. Viele Kolleginnen und Kollegen haben sich bereits ausführlich in unseren Beratungscentern darüber informiert und für eine Altersregelung entschieden“, so Kilian.

VW will Stellen nicht nachbesetzen

Dem Unternehmen geht es laut Kilian darum, den Personalabbau nachhaltig zu gestalten. „Die zukünftig entfallenden Stellen werden nicht oder nur in Ausnahmefällen nachbesetzt. Dazu wird das Unternehmen zudem über den internen Arbeitsmarkt Versetzungsketten ermöglichen. Die Personalinstrumente greifen ab Januar 2024 für die Volkswagen AG und schließen damit nahtlos an die 2019 zwischen Unternehmen und Arbeitnehmervertretung geschlossene Vereinbarung Roadmap Digitale Transformation an“, hieß es zum Ende vergangenen Jahres.

Bei den beiden großen Abfindungswellen 1974 und 2006 hattenn sich auch die Tücken dieses Vorgehens gezeigt. Bei pauschalen Abfindungsofferten verlassen auch solche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Unternehmen, die man eigentlich braucht und halten möchte. Nicht selten muss bei sich verändernder wirtschaftliche Situation auch wieder Personal aufgebaut werden. Das ist diesmal nicht der Fall, weshalb Abfindungen auch gezielt angeboten werden. Es gilt das Prinzip der doppelten Freiwlligkeit. Es besteht also weder ein Anspruch auf eine Abfindung noch können Beschäftigte zur Annahme gewungen werden.