Wolfsburg. Nun muss die Gesetzesänderung noch durch das parlamentarische Verfahren. Unter anderem fordert der VW-Betriebsrat die Überarbeitung.

Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes ist einen wichtigen Schritt weitergekommen. Das teilte am Mittwoch das Bundesarbeitsministerium auf Anfrage unserer Zeitung mit. Der Entwurf zur Gesetzesänderung sei am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen worden. Nun stehe das parlamentarische Verfahren an.

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt unter anderem die Vergütung von Betriebsräten. Um die Angemessenheit der Bezahlung ist in den vergangenen Jahren ein heftiger juristischer Streit über alle Instanzen entbrannt. Auslöser war die Vergütungspraxis bei VW. Im Januar hatte der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Braunschweig aufgehoben.

Expertenkommission erarbeitete Vorschläge für Reform des Gesetzes

Im Nachgang hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) eine Expertenkommission eingesetzt, um Vorschläge für eine Reform des Gesetzes zu erarbeiten. Diese Reform wird unter anderem von Gewerkschaften und dem VW-Betriebsrat gefordert. Weil Arbeitsrechtler und Strafrechtler die Vergütung von Betriebsräten unterschiedlich einordnen, gilt eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes als der schnellste und pragmatischste Weg, um Rechtssicherheit herzustellen.

Zuletzt hatte Ende September eine von der Staatsanwaltschaft Braunschweig veranlasste Razzia bei VW für Aufsehen gesorgt.