Berlin. Verbraucherschützer haben die Versprechen der Hersteller geprüft. Das ernüchternde Fazit: Die meisten Garantien sind kaum etwas wert.

Muss das alles weg? Die neuen Sportschuhe, die drücken. Der Regenschirm, der sich nur noch schwer öffnen lässt. Der Bürostuhl, der quietscht. Ist denn außer der guten alten Ledertasche, die man hegt und pflegt und nach Jahren allenfalls mal vom Schuster aufbessern lässt, kaum noch etwas für ewig?

Immer wieder ärgern sich Verbraucher über die sogenannte Wegwerfkultur. Und immer mehr Firmen reagieren darauf. Sie werben mit Super-Garantien, mit Produkten fürs Leben. Doch Verbraucherschützer Georg Tryba warnt: „Vertrauen Sie nicht blind darauf, gucken Sie genau hin“. Sonst kann es am Ende teuer werden.

Die Ergebnisse der Studie sind ernüchternd

Tryba hat für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Garantieversprechen für verschiedene Produkttypen genauer unter die Lupe genommen. Seine Ergebnisse sind ernüchternd. Die meisten Garantien haben, so sagt er, „List und Lücken“. Darunter befinden sich auch besondere Kuriositäten.

Beispiel: Eine etwa 30-jährige Garantie für Bürostühle bezieht sich „auf eine durchschnittliche Nutzung des Sitzmöbels von circa acht Stunden je Arbeitstag“. Wird der Stuhl länger am Tag besetzt, verkürzt sich die Garantie auf 20 oder auch zehn Jahre. Unklar, wer wie beweisen kann, ob jemand neun Stunden auf dem Stuhl hockt. Anderer Fall: Eine „lebenslange Wasserbettgarantie“, die nur gilt, wenn die Käufer zugleich ein „Pflegemittel Service-Plus“-Abo für bis zu 50 Euro im Jahr abschließen.

Nur eine Garantie „Ohne wenn und Aber“ fanden die Prüfer

Eine Garantie „Ohne Wenn und Aber“ fanden die Verbraucherschützer nur beim Textilunternehmen Land’s End. Das verspricht, „jederzeit“ einen Artikel der Firma, mit dem der Kunde nicht zufrieden ist, umzutauschen und den Kaufpreis zu erstatten. Tryba und sein Team haben Langzeitgarantien bei Herstellern von Fahrrädern aufgespürt, von Autoscheiben, Brotdosen und Plastikschüsseln oder Rucksäcken. Auch Ehepartnern wird demnach schon mal versprochen, jegliche Risse und Brüche zu kitten – im Trauring. Doch diese Versprechen sind zumeist beschränkt.

Einer der beliebtesten Tricks der Händler und Hersteller: Es fällt Porto an. Für Regenschirme kann man zum Beispiel ziemlich viel Geld ausgeben. Schon für den „Mini“ der New Yorker Firma Davek zahlt man 55 Euro. Dafür heißt es bei dem Unternehmen: „Vielleicht wird die Autotür frühzeitig zugeschlagen. Die Katze wählt den Davek als neuen Kratzbaum. Oder es bläst ein Hurrikan wie „Sandy“ hinein. Keine Panik: auf alle Davek-Regenschirme gibt es die berühmte uneingeschränkte Garantie auf Lebenszeit.“ Reparatur oder Ersatz seien kostenlos – bis auf die Versandgebühren. Dafür würden 12 Euro veranschlagt.

Unternehmen verbinden Garantie mit dem „sachgemäßen Gebrauch“

Da rechnet so mancher sicherlich nach – und spart sich die Mühe. „Für den Kunden sind Garantieversprechen immer ein Abenteuer“, sagt Tryba. Am Anfang entstünden oft Kosten. Aber vor allem seien die Käufer dann zumeist auch noch vom Hersteller abhängig. Denn selten sei klar, was einem wirklich zusteht. Das hängt mit einem weiteren Trick zusammen.

Dabei knüpfen Firmen das Garantieversprechen an die sogenannte „sachgemäße Wartung“ oder den „sachgemäßen Gebrauch“. Ein Beispiel: Die Maglite-Stab-Taschenlampen, die aus Hollywoodfilmen berühmt sind, weil Polizisten mit ihnen dort gerne dunkle Ecken ausleuchten. Der US-Hersteller gibt für die Lampen aus stabilem Aluminium beispielsweise eine Zehn-Jahres-Garantie in Deutschland.

Nur: In den Bestimmungen heißt es auch, dass die Garantie etwa nicht gelte im Fall von: „Zweckentfremdung, technischen Veränderungen, unsachgemäßem Gebrauch, Beschädigung durch auslaufende Batterien oder mangelhafte Wartung. Batterien, Glühlampen, Verschleißteile sowie farbige Eloxalbeschichtungen sind ebenfalls von dieser Garantie ausgenommen.“ So könne der Kunde seine Ansprüche schnell verlieren, warnt Tryba.

Ikea hat sein „lebenslanges Garantierecht“ nach zwei Jahren wieder kassiert

Ganz so einfach stehen die Hersteller dann eben doch nicht dauerhaft für ihre Waren ein. Man erinnere sich beispielsweise an die schwedische Möbelhauskette Ikea, die eine Zeit lang mit einem lebenslangen Rückgaberecht warb. Dieses währte lediglich zwei Jahre, im August 2016 strich das Unternehmen die Serviceleistung wieder.

Von den eigentlichen Versprechen bleibt am Ende meist wenig übrig. Verbraucherschützer Tryba hat deshalb einen grundsätzlichen Tipp: „Ein Garantieversprechen sollte kein Grund sein für einen Neukauf.“ Entscheidender seien diese drei Fragen: Brauche ich die Joggingschuhe, noch einen Regenschirm, das neue Möbelstück überhaupt? Habe ich genug Informationen, etwa aus unabhängigen Tests? Und: Wie schneidet das Produkt in den Preisvergleichsportalen ab?

Garantien sollten gesetzlich festgeschrieben werden

Verbraucherschützer fordern schon länger großzügigere Garantien, die per Gesetz festgeschrieben werden. Zumal laut Experte Tryba hinter vielen freiwilligen „Ewigkeitsgelübden“ auch eine Datensammelmasche steckt: Dann greife eine dauerhafte Garantie nur, wenn die Käufer auf der Internetseite eine aufwändige Registrierung des Produktes mitgemacht haben – samt Preisgabe persönlicher Daten. Diese sind für die Unternehmen wertvoll, weil sie die Kunden noch besser umwerben können, je mehr sie von ihnen wissen.