Berlin.

Witwen und Witwer können nach dem Tod des Partners finanzielle Unterstützung von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Hat der verstorbene Ehepartner schon eine Rente bezogen,
können Hinterbliebene innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod bei der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragen. Als Überbrückungshilfe wird die Rentenzahlung für die nächsten drei Monate in einer Summe im Voraus ausgezahlt. dpa