Berlin.

Eine Betriebskostenabrechnung muss nicht übersichtlich sein. Ausreichend ist es, wenn die Abrechnung eine Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) mit Blick auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: VIII ZR 3/17). Entscheidend ist danach allein, ob die Angaben in der Abrechnung es dem Mieter grundsätzlich ermöglichen, die zur Verteilung anstehenden Kosten- positionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil nachzuprüfen. dpa