Berlin. Alte Elektrogeräte dürfen nicht in den Hausmüll. Sie in den nächsten Briefkasten zu stecken, ist nur eine von vielen Entsorgungsarten.

Das nicht-internetfähige Handy, ein defektes Smartphone, die altersschwache elektrische Zahnbürste und die Digitalkamera mit nur 2,1 Megapixel – ausgediente Elektro-Kleingeräte liegen in den Schubladen vieler Haushalte in Deutschland herum. Sie einfach in den Hausmüll zu werfen, ist verboten. Dennoch ist die Entsorgung ganz einfach. Ein Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten:

• Entsorgung per Post

Für Kleingeräte wie Smartphones, MP3-Player, Computerbauteile oder aber auch für leere Druckerpatronen dienen die gelben Briefkästen der Post sozusagen als eine Art Mülleimer. Über den Dienst „Electroreturn“ lassen sich Elektrogeräte recyceln und umweltgerecht entsorgen. Alles, was in einen Maxibrief passt (Höchstmaße: 35 x 25 x 5 cm) und maximal einen Kilo wiegt, können Verbraucher über „Electroreturn“ einsenden. Computermaus, Schrittzähler, Router oder auch einen ausgedienten Vibrator – in einem Blog-Beitrag beschreibt die Post, was alles über den Service entsorgt werden kann.

Die kostenlose Versandmarke steht auf der Seite der Deutschen Post zum Download zur Verfügung. Bevor der Umschlag im Briefkasten landet, sollten personenbezogene Daten gelöscht und SIM- und Speicherkarten entfernt werden. Auch Batterien und Akkus dürfen nicht lose beiliegen, sondern müssen vorher herausgenommen oder – im Zweifel mit Klebeband – befestigt werden. Pro Versandtasche sind übrigens nur zwei Elektrogeräte erlaubt.

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    Die Post arbeitet für den Dienst „Electroreturn“ mit dem Entsorger Alba zusammen. An deren Standort in Lustadt (Rheinland-Pfalz) werden die Geräte in eigenen, behördlich kontrollierten Anlagen zerkleinert und stofflich verwertet. Alba „verwertet die Geräte nach den gesetzlichen Vorgaben“, heißt es auf der Internetseite der Post. Der Transport schade der Umwelt nicht, weil bereits bestehende Logistik-Wege genutzt würden.

    „Die Deutsche Post muss ohnehin die Briefkästen leeren und die Post darin befördern“, heißt es auf der Website. Zudem werde mit „Electroreturn“ klimaneutral transportiert, weil die Post die durch den Transport entstehende Treibhausgas-Emission über international anerkannte Klimaschutzprojekte ausgleiche.

    „Electroreturn“ gibt es bereits seit 2005. Bis zum zehnjährigen Bestehen des Angebots im Jahr 2015 seien so 2,3 Millionen Mobiltelefone und 1,2 Millionen Druckerpatronen entsorgt worden.

    Übrigens: Auch große Elektroaltgeräte bis 31,5 Kilo können mit der Post verschickt werden. Denn seit Juli 2016 sind nach dem neuen Elektrogesetz (ElektroG) große Händler dazu verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen; laut Paragraf 17 des ElektroG zumindest beim Kauf eines neuen, gleichwertigen Geräts. Die Post rät: „Erkundigen Sie sich bei Ihrem Händler nach den kostenlosen Retourenmarken.“

    • Entsorgung für den guten Zweck

    Genauso leicht wie über „Electroreturn“, aber darüber hinaus sogar noch für den guten Zweck, lassen sich Mobiltelefone über unterschiedliche Umweltorganisationen entsorgen. Auch bei dieser Möglichkeit werden die ausgedienten Geräte mit einer kostenlosen Versandmarke per Post verschickt.

    Für das Projekt „Handys für die Umwelt“ arbeitet die Telekom Deutschland etwa mit der Deutschen Umwelthilfe zusammen. Online können Verbraucher die Versandmarke herunterladen. Die Telekom spendet die Erlöse aus der Handy-Rücknahme an gemeinnützige Organisationen wie etwa „Lebendige Flüsse“ oder „Lebendige Wälder“.

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      Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) kooperiert mit dem Anbieter Telefónica Deutschland. O2-Kunden können unter Angabe ihrer Kundennummer eine Versandmarke downloaden. Für jedes eingeschickte Alt-Handy erhält der Nabu 1,60 Euro von Telefónica Deutschland. So wurden 2016 59.422 Euro gesammelt. Das Geld fließt in die Renaturierung der Havel.

      • Rückgabe beim Fachhändler

      Wer einen großen Fachhändler in der Nähe hat, kann seine alten Elektro-Kleingeräte auch dort abgeben. Denn seit Juli 2016 sind Anbieter mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern zur kostenfreien Annahme von Altgeräten gesetzlich verpflichtet. Das gilt bei Kleingeräten unabhängig von einem Neukauf und auch für Online-Anbieter mit Lager- und Versandflächen von mindestens 400 Quadratmetern.

      Als Kleingerät gelten Elektroartikel, bei der keine Außenkante mehr als 25 Zentimeter misst. Große Geräte müssen Händler nur beim Kauf eines neuen, gleichwertigen Geräts zurücknehmen.

      • Entsorgung an kommunalen Sammelstellen

      Die vielleicht bekannteste Entsorgungsmöglichkeit für Elektroschrott: lokale und regionale Wertstoff- und Recyclinghöfe. Öffentlich-rechtliche Entsorger müssen bei Privatbürgern anfallenden Elektroschrott kostenfrei annehmen. Das regelt in Deutschland das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Bei Abholung können die Entsorger aber Gebühren erheben.

      Meist sind die nächstgelegenen Sammelstellen auf kommunalen Websites verzeichnet. Einen Überblick bieten auch die Gelben Seiten.