Hamburg.

Kunden eines Fitnessstudios können ihren Vertrag vorzeitig kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das kann etwa ein erheblich eingeschränktes Leistungsangebot seitens des Studios sein. „Entscheidend ist dabei, dass der Kunde dauerhaft und objektiv die vereinbarten Leistungen nicht mehr nutzen kann“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Das ist beispielsweise auch bei einer dauerhaften Erkrankung der Fall. Eine Kündigung ist außerdem möglich, wenn das Studio plötzlich umzieht oder sein Trainingskonzept komplett verändert – also etwa wenn ein reines Frauenstudio auch Trainingseinheiten für Männer anbietet. dpa