Berlin. Reisebüros laufen Sturm gegen die geplanten Änderungen des Reiserechts. Ein Überblick darüber, was die geplanten Änderungen bedeuten.

  • Bis Ende 2017 muss eine EU-Richtlinie zu Pauschalreisen in nationales Recht umgesetzt werden
  • Das Gesetz soll Urlauber besser schützen, etwa wenn der Reiseanbieter pleite geht
  • Die geplanten Änderungen sorgen jedoch bei Reisebüros und Verbraucherschützern für Unmut

Die Reisebranche ist in Sorge, und auch Verbraucherschützer sind verärgert: Die geplanten Änderungen des Reiserechts lösen jede Menge Unmut aus. Die Vermittler fürchten, künftig wie ein Pauschalreise-Veranstalter haften zu müssen, wenn sie Urlaubern Einzelbausteine wie Flug und Hotel im Paket verkaufen. Am Montag findet eine Anhörung im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz statt. Eine Übersicht:

Was ist der Grund für die Änderungen?

Bis zum Jahresende muss die Pauschalreise-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt werden. Sie soll Urlauber ab der Sommersaison 2018 besser schützen, wenn während der schönsten Wochen des Jahres etwas schief läuft oder der Veranstalter pleite geht. Pauschalreise ist definiert als „eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise“.

Warum wurde eine Änderung notwendig?

Viele Sonnenhungrige stellen sich inzwischen einzelne Teile ihres Trips – Flug, Unterkunft oder Mietauto – im Internet selbst zusammen, anstatt wie in der Vergangenheit komplett bei einem Veranstalter zu buchen. Buchungen im Netz waren bisher rechtlich nur teilweise erfasst. Das soll sich nun ändern. Grundsätzlich soll in diesem Fall künftig das Buchungsportal haften.

Was bedeutet das für Verbraucher?

„Die Änderungen sollen zu einem hohen Verbraucherschutzniveau beitragen“, heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Urlauber sollen etwa mit einem Info-Formular etwa über Rücktrittsrechte, Ansprüche auf Preisminderung bei Mängeln oder einen Insolvenzschutz informiert werden.

Wie reagieren Verbraucherschützer darauf?

Sie bemängeln, dass Tagesreisen und Ferienhäuser nicht unter den Schutz des Pausschalreiserechts fallen sollen. „Die EU-Richtlinie hätte die Erfassung erlaubt. Es ist ärgerlich, dass das nicht ins deutsche Recht umgesetzt werden soll“, kritisiert Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). So hätten beispielsweise Urlauber, die mit dem eigenen Auto zum Ferienhaus eines gewerblichen Anbieters im Ausland fahren, keinen Schutz vor einer Pleite.

Zudem sollen Veranstalter bis 20 Tage vor Beginn des Trips den Reisepreis um bis zu acht Prozent statt wie bisher fünf Prozent erhöhen können. Ein Schweigen der Kunden gilt dann als Akzeptanz. Die Preiserhöhung muss sich immerhin unmittelbar aus gestiegenen Treibstoffkosten, Abgaben oder Wechselkurseffekten ergeben. „Die Richtlinie senkt den Verbraucherschutz, und die Umsetzung senkt sie weiter“, fasst Methmann zusammen.

Was ist die Sorge der Branche?

Reisebüros fürchten, künftig wie ein Pauschalreise-Veranstalter haften zu müssen, wenn sie Urlaubern Einzelbausteine wie Flug und Hotel im Paket verkaufen. Um das zu vermeiden, müsste der Kunde jedes einzelne Element getrennt bezahlen. „Ein Urlaub, fünf Mal zahlen? Das ist bürokratischer Unsinn“, kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes DRV, Dirk Inger.

Der Präsident des Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), Michael Frenzel, spricht von einer praxisfremden Regelung, die Zeit und Nerven der Mitarbeiter und Kunden koste. Die Bundesregierung habe zuletzt allerdings angekündigt, zu prüfen, ob die getrennten Bezahlvorgänge wirklich notwendig seien. Methmann sieht aber keinen Spielraum für den deutschen Gesetzgeber, die Vorgaben aus der Pauschalreise-Richtlinie abzumildern, die aus Verbrauchersicht begrüßenswert seien.

Welche Folgen hat das Gesetz für Hotels?

Reine Hotelübernachtungen sind nicht betroffen. Kombinationen beispielsweise mit einem Museums- oder Theaterbesuch gelten ebenfalls nicht als Pauschalreisen, wenn das Event einen Anteil von 25 Prozent des Gesamtpreises nicht überschreitet. Hoteliers hatten befürchtet, schlimmstenfalls für einen Unfall eines Urlaubers zum Beispiel im Theater mithaften zu müssen. „Wir sind erleichtert, dass die Bundesregierung den Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht wie von uns gefordert noch entschärft hat“, erklärt der Hotelverband Deutschland (IHA).

Wie geht es jetzt weiter?

Derzeit beschäftigt sich der Bundestag mit dem Thema. Voraussichtlich im März soll das Reiserechts-Änderungsgesetz verabschiedet werden. (dpa)