Berlin.

Vermieter dürfen die Kosten für die Endrenovierung nach Mietende nicht mit der Kaution verrechnen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin und beruft sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln (Az.: 220 C 85/15). Die Klausel im Vertrag war unwirksam, da sie die Renovierung nicht an den tatsächlichen Zustand der Wohnung knüpfte, sondern an einen Zeitpunkt. Auch die Regelung über die Schönheitsreparaturen war unwirksam. Die verlangte nach Arbeiten auf fachhandwerklichem Niveau. dpa