Düsseldorf.

Entstehen Schäden am Auto, kann die Silvesternacht unangenehm werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen hin. Wird der Täter nicht gefasst, bleiben Autobesitzer selbst auf den Reparaturkosten sitzen. Beschädigt ein glimmender Böller den Autolack oder andere Fahrzeugteile, zahlt die Teilkaskoversicherung des Halters nicht. Sie springt nur dann ein, wenn das Fahrzeug durch den Brand oder die Explosion einer Rakete beschädigt wird. Hat jedoch ein Unbekannter den Wagen mutwillig ramponiert, etwa einen Böller auf dem Dach gezündet, leistet nur die Vollkaskoversicherung Schadenersatz. dpa