Potsdam.

Viele kaufen auf Weihnachtsmärkten nicht nur Glühwein oder Mandeln, sondern auch mal Dekoartikel oder eine Mütze. Für solche Einkäufe sollten Verbraucher immer einen Kassenbon verlangen, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Außerdem sei es ratsam, sich die Adresse des Händlers zu notieren, wenn sie nicht auf dem Beleg stehe. Das sei für den Fall eines späteren Umtauschs wichtig. Denn sobald der Weihnachtsmarkt vorbei sei, stehe auch der Stand des Händlers nicht mehr dort. Wer aber die Anschrift habe, könne sich bei möglichen Reklamationen dahin wenden. Weigere sich ein Händler, Bons auszustellen oder seine Adresse herauszugeben, sollten Verbraucher an seinem Stand nichts kaufen, und stattdessen die Weihnachtsmarktleitung informieren. dpa