München.

Ein Hausbewohner beleidigt seinen Vermieter: In diesem Fall ist eine fristlose Kündigung möglich. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 65 S 83/16), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ berichtet. In dem konkreten Fall hatte die Mieterin ihrem Vermieter unter anderem geschrieben: „Ich möchte, dass Sie riechen, wie Ihre Leichen stinken!“ Das Gericht verurteilte die Mieterin zur sofortigen Räumung der Wohnung. Zuvor hatte das Amtsgericht Neukölln die Klage noch abgelehnt. dpa