Frankfurt.

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach einer fünfstündigen Verhandlung den Einspruch des Zweitligisten Dynamo Dresden gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts vom 7. November 2016 zurückgewiesen. Die vom DFB-Sportgericht verhängte Geldstrafe von bisher 60 000 Euro wurde aber auf 40 000 Euro reduziert. Darüber hinaus bleibt der Zuschauer-Teilausschluss bestehen und muss im Heimspiel gegen Union Berlin am 5. Februar umgesetzt werden.