Hamburg.

Ein Passagier muss einen erheblich verspäteten Flug nicht antreten, um eine Entschädigung zu erhalten. Das entschied das Amtsgericht Hamburg (Az.:
12 C 328/15).

In dem Fall ging es um einen Flug von Amsterdam nach Hamburg. Dieser wurde auf den Folgetag verschoben. Der Passagier nahm den Flug nicht wahr, er musste aus beruflichen Gründen früher in Hamburg sein. Von der Airline verlangte er eine Entschädigung von 250 Euro. Die Fluggesellschaft wollte nicht zahlen – der Mann habe den verspäteten Flug ja nicht angetreten. Das musste er auch nicht, so das Gericht. Die Zahlung diene dem Ausgleich verspätungsbedingter Unannehmlichkeiten. Diese entstünden auch bereits, wenn schon vor dem Abflug klar sei, dass sich der Flieger um mehr als drei Stunden verspäten wird. dpa