Göttingen. Landesverband Nordrhein-Westfalen entscheidet über Verbleib des umstrittenen AfD-Jungpolitikers. Kreistags-CDU hält an Kritik an Dana Guth fest.

Weil sie seit ihrer Wahl zur AfD-Landesvorsitzenden den Sitzungen des Göttinger Kreistages fernblieb, die Aufwandsentschädigungen dafür aber kassierte, hat die CDU Dana Guth aufgefordert, ihr Kreistagsmandat zurückzugeben (wir berichteten). Doch dann säße der extrem rechts angesiedelte Lars Steinke als ihr Nachrücker im Kreistag – wenn er dann noch AfD-Mitglied ist. Damit könnte es schon bald vorbei sein: Noch im Februar will das AfD-Landesschiedsgericht über den Parteiausschluss von Steinke verhandeln. Allerdings nicht das Landesschiedsgericht Niedersachsen, sondern dasjenige von Nordrhein-Westfalen, bestätigt Norbert Beutel von der Geschäftsstelle des dortigen Schiedsgerichts.

Das Parteiausschlussverfahren gegen Steinke hatte der Landesverband Niedersachsen an das Bundesschiedsgericht überwiesen, erklären Guth und Benjamin Günther, Sprecher der niedersächsischen AfD-Landtagsfraktion. Die Landes-AfD möchte jeden Anschein einer Befangenheit im Steinke-Verfahren vermeiden, sagen beide. Aufgrund der AfD-Parteisatzung kann das Bundesschiedsgericht jedoch nicht tätig werden, ohne dass zuvor ein Landesschiedsgericht ein Urteil gesprochen hat, bestätigt Günther. Die Lösung: die Überweisung nach Nordrhein-Westfalen.