Braunschweig. Das neue Jahr wird arbeitnehmerfreundlich. Der Reformationstag ist überall Feiertag.

Der erste Feiertag im neuen Jahr liegt nicht besonders arbeitnehmerfreundlich – am Sonntag ist Neujahr. Das weitere Jahr 2017 bietet Arbeitnehmern aber häufig die Chance, mit wenigen Urlaubstagen viele freie Tage herauszuholen.

Niedersachsen – mit neun gesetzlichen Feiertagen eines der feiertagsärmsten Bundesländer – kommt dieses Jahr sogar auf zehn gesetzliche Feiertage: Anlässlich des 500. Jahrestags der Reformation wird der 31. Oktober einmalig bundesweit zum Feiertag.

April: Los geht es mit der cleveren Urlaubsplanung wie jedes Jahr zu Ostern: Karfreitag fällt 2017 auf den 14. April, Ostermontag ist am 17. April. Wer vor oder nach dem Osterwochenende je vier Tage freinimmt, kann mit acht Urlaubstagen auf 16 freie Tage kommen.

Mai/Juni: Der Tag der Arbeit am 1. Mai (Montag) beschert Arbeitnehmern ein langes Wochenende. Am 25. Mai (Donnerstag) ist Christi Himmelfahrt – wer sich am Freitag einen Urlaubstag nimmt, hat vier Tage frei.

Wenige Tage später, am 5. Juni, ist Pfingstmontag. Verbindet man beide Feiertage mit sechs Urlaubstagen, kommen zwölf freie Tage heraus.

Oktober: Auf einen Dienstag fällt am 3. Oktober der Tag der Deutschen Einheit und lädt damit wieder zu einem verlängerten Wochenende ein – für vier Tage braucht es nur einen Urlaubstag.

Am Reformationstag am 31. Oktober (Dienstag) sorgt das 500. Jubiläum des Thesenanschlags von Martin Luther ausnahmsweise in allen Bundesländern für einen weiteren freien Tag.

Dezember: Während dieses Jahr Weihnachten zum Teil auf ein Wochenende fiel, fallen der erste und zweite Weihnachtstag 2017 auf Montag und Dienstag. Das ist günstig für einen langen Winterurlaub: Wer sich zwischen den Jahren freinimmt, kann mit gerade einmal drei Urlaubstagen zehn Tage freimachen – inklusive Neujahr am 1. Januar 2018.

Insgesamt können Arbeitnehmer in Niedersachsen im kommenden Jahr durch geschickte Planung ihren Urlaub mehr als verdoppeln. Wer zum Beispiel 31 Tage Urlaub zur Verfügung hat, hat die Möglichkeit auf insgesamt 71 freie Tage zu kommen.

Der Arbeitgeberverband der Region Braunschweig stellt allerdings klar: „Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Urlaub an Brückentagen.“ Größere Chancen, die Brückentage nutzen zu können, hat sicher der, der rechtzeitig seinen Urlaub plant.