Neben der Religionsfreiheit meint der Justizminister weitere Artikel der Verfassung
Das Wahlprogramm der AfD verstößt nach Ansicht von Bundesjustizminister Heiko Maas in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz. „Mit der AfD könnte erstmals seit 1949 eine Partei die 5-Prozent-Hürde überspringen, deren Programm in Teilen verfassungswidrig ist“, schreibt der SPD-Politiker in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Rundschau“.
Die AfD fordere unter anderem in ihrer Religions-, Familien-, Strafrechts- und Europa-Politik klare Verletzungen der Grundgesetz-Artikel 1, 3, 4 und 23, die die Würde des Menschen schützen sowie die Unschuldsvermutung, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Freiheit der Religion.
Maas: AfD startet Frontalangriff auf grundlegende Werte der Verfassung
Nicht mit der Verfassung vereinbar seien etwa Forderungen nach einem pauschalen Verbot von Minaretten und Muezzin-Rufen. „Selbstverständlich muss jede Religion unsere Verfassungsordnung einhalten“, so der Minister.
Die Spitzenkandidaten und ihre Liebsten
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Das Grundgesetz schreibe jedoch „die Religionsfreiheit und das Verbot der Diskriminierung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauungen in den Artikeln 3 und 4 fest“. Dies sei eine Lehre aus dem Rassenwahn der Nazis, der zur Ermordung von sechs Millionen Juden führte.
Das Grundgesetz sei von seinen Verfassern unter Eindruck der Kriegsjahre bewusst als „Gegenentwurf zur Nazibarbarei“ entworfen worden, „demokratisch statt autoritär, europäisch statt nationalistisch, gleichberechtigt statt rassistisch.“ Die AfD starte mit ihrem Programm daher „einen Frontalangriff auf viele grundlegende Werte“ der Verfassung. (ba/rtr)