Frankfurt/Main. Ein Gericht hat die Abschiebung eines Terrorverdächtigen nach Tunesien gestoppt. Dem Mann könnte daheim die Todesstrafe drohen.

Ein terrorverdächtiger Tunesier darf nicht in sein Heimatland abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab am Mittwoch einem Eilantrag des Mannes statt. Eine von der tunesischen Regierung übermittelte Erklärung erfülle nicht die entsprechenden Auflagen für eine Abschiebung (Aktenzeichen 6 L 6363/17.F.A).

Die 6. Kammer hatte im April verlangt, dass der nordafrikanische Staat der Bundesregierung vor der Abschiebung völkerrechtlich verbindlich zusichern müsse, dass gegen den Mann nicht die Todesstrafe verhängt werde. Die am 11. Juli vorgelegte Verbalnote der tunesischen Regierung erfülle diese Bedingung nicht, begründete das Gericht seinen Beschluss. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar.

Die Mehrheit des Bundestags hatte im Mai vergangenen Jahres Tunesien ebenso wie Marokko und Algerien zu einem sicheren Herkunftsland erklärt; damit wären Abschiebungen in diese Länder erheblich erleichtert worden. Das Gesetz war allerdings im Bundesrat gescheitert.

Tunesier soll Anschlag vorbereitet haben

Der Tunesier war bei einer Anti-Terror-Razzia in Hessen am 1. Februar festgenommen worden. Er soll für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) einen Anschlag in Deutschland vorbereitet und ein Unterstützernetzwerk aufgebaut haben. Zu den Vorwürfen hat der Mann geschwiegen.

Seine geplante Abschiebung war am 22. März wenige Minuten vor seinem Abflug vom Frankfurter Flughafen gestoppt worden, weil er einen Asylantrag gestellt hatte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte diesen als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Dagegen hatte sich der Mann mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gewehrt, der abgelehnt worden war – doch das Gericht hatte Bedingungen gestellt. (dpa)