Berlin. Am Freitag stimmt der Bundestag über das Gesetz gegen Hasskommentare im Netz ab. Maas weist Vorwurf der Verfassungswidrigkeit zurück.

Justizminister Heiko Maas (SPD) hat die anhaltende Kritik an seinem Gesetzentwurf gegen Hasskommentare in den sozialen Netzwerken zurückgewiesen. „Wem am Schutz der Meinungsfreiheit gelegen ist, der darf nicht tatenlos zusehen, wie der offene Meinungsaustausch durch strafbare Bedrohung und Einschüchterung unterbunden wird“, sagte er unserer Redaktion. Plattformbetreiber wie Facebook seien verpflichtet, strafbare Inhalte zu löschen, wenn sie davon Kenntnis erlangten. „Wir können uns nicht damit zufriedengeben, dass die sozialen Netzwerke unser Recht missachten“, betonte er.

Der Gesetzentwurf sieht Strafen von bis zu 50 Millionen Euro vor, wenn Plattformen illegale Inhalte nicht schnell genug löschen. Die Internetwirtschaft erhebt verfassungsrechtliche Bedenken und droht mit Klage. Maas entgegnete, das geplante Gesetz entspreche der Verfassung. „Meinungsfreiheit schützt keine Straftaten – auch nicht im Netz“, sagte er.

Der Bundestag stimmt am Freitag über das Vorhaben ab. Die Koalitionsfraktionen haben das Gesetz an verschiedenen Stellen abgeschwächt. Die 24-Stunden-Löschfrist bei „offensichtlich rechtswidrigem Inhalt“ bleibt zwar bestehen, für komplizierte Fälle kann nun aber die Sieben-Tage-Frist überschritten werden.

"Hate-Speech-Gesetz" in der Kritik

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