Dortmund. Bundesinnenminister Thomas de Maizière will die Videoüberwachung deutlich ausbauen – unter anderem in Einkaufszentren und Sportstätten.

Die Sicherheitsbehörden sollen nach einem Zeitungsbericht in Zukunft stärker auf Videoüberwachung zurückgreifen können. Das sehe der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vor, berichten die Dortmunder „Ruhr Nachrichten“, denen der Entwurf vorliegt. Er werde derzeit zwischen den Ministerien abgestimmt. Dabei gehe es um Videoüberwachung im öffentlichen Raum – also etwa in Einkaufszentren und auf Sportstätten sowie in Verkehrsmitteln.

Über den dortigen Einsatz hätten die Datenschutzbehörden der Länder zu entscheiden, die laut Innenministerium einer Videoüberwachung in solchen Anlagen eher ablehnend gegenüber stünden.

Automatische Erfassung von Kennzeichen

„Angesichts der Vorfälle in München und Ansbach im Sommer 2016 besteht die Notwendigkeit, Sicherheitsbelange stärker zu berücksichtigen und bei der Abwägungsentscheidung mit größerem Gewicht einzubeziehen“, heißt es der Zeitung zufolge im Gesetzentwurf. Dafür soll das Bundesdatenschutzgesetz geändert werden. Dort soll es künftig heißen, dass die Sicherheit der Bevölkerung als wichtiges Ziel „besonders zu berücksichtigen“ sei.

Das Bundeskabinett soll den Entwurf nach Angaben des Blattes möglichst noch im November auf den Weg bringen – zusammen mit weiteren Vorhaben zur Inneren Sicherheit. Geplant sei unter anderem, bei besonderen Gefahrenlagen die automatische Erfassung von Autokennzeichen an den Grenzen zu ermöglichen.

Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen

Den angekündigten Einsatz von Gesichtserkennungssystemen an Bahnhöfen und Flughäfen zur Fahndung nach Terrorverdächtigen will de Maizière dem „Handelsblatt“ zufolge in einem Pilotprojekt erproben. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion heißt es demnach, man sei darüber mit der Deutschen Bahn „in Abstimmung“. (dpa)