Berlin. Im Bundestag standen vier Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe zur Abstimmung. Hier die Kernaussagen der vier Entwürfe:

- Eine fraktionsübergreifende Gruppe um Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Linke) und Elisabeth Scharfenberg (Grüne) will die geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe unter Strafe stellen. Es drohen bis zu drei Jahre Haft. Ansonsten sollen die bisherigen Regelungen gelten.

- Eine Koalitionsgruppe um Peter Hintze (CDU), Carola Reimann und Karl Lauterbach (beide SPD) will für sterbenskranke, schwerst leidende Menschen die Möglichkeit des ärztlich begleiteten Suizids schaffen und dies im Zivilrecht regeln. Eine Strafrechtsverschärfung lehnt die Gruppe ab.

- Eine Gruppe um Renate Künast (Grüne), Petra Sitte (Linke) und Kai Gehring (Grüne) betont die Straffreiheit der Beihilfe zum Suizid. Sie will aber Beihilfe zur Selbsttötung «aus Gründen des eigenen Profits» (gewerbsmäßiges Handeln) verbieten. Sterbehilfevereine sind ausdrücklich erlaubt, sofern sie keinen Profit erzielen wollen.

- Eine Gruppe um Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger (beide CDU) will «Anstiftung und Beihilfe an einer Selbsttötung» verbieten. Nur in extremen Ausnahmefällen von großem Leid solle dies straffrei bleiben. Das ist die schärfste strafrechtliche Regelung.

Eine weitere Gruppe um die ehemalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), Katja Keul (Grüne) und den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Edgar Franke (SPD) sieht bei allen vier Entwürfen verfassungsrechtliche Mängel. Sie forderten die Abgeordneten auf, viermal mit Nein zu stimmen. (dpa)

Bundesärztekammer zu Sterbebegleitung

Bundesgesundheitsministerium zu Palliativmedizin

Ethikrat zu Sterbehilfe

Kay Nietfeld