Luxemburg. Verstößt der Film-Titel „Fack Ju Göhte“ gegen die guten Sitten? Das soll der Gerichtshof der Europäischen Union jetzt entscheiden.

Der Sitten-Streit um den deutschen Filmtitel „Fack Ju Göhte“ geht in die entscheidende Phase. Die Richter des EU-Gerichts in Luxemburg hörten am Montag in einer mündlichen Verhandlung die beteiligten Parteien an. Nun wird mit Spannung ein Termin für die Urteilsverkündung erwartet.

In der Auseinandersetzung vor dem EU-Gericht geht es darum, dass sich die Constantin Film Produktion GmbH die Rechte an dem Namen „Fack Ju Göhte“ beim europäischen Markenamt schützen lassen wollte. Die Behörde – heute das Europäische Amt für Geistiges Eigentum EUIPO – lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, „Fack Ju Göhte“ verstoße gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten. Das Gericht kann das Verbot nun bestätigen, aufheben oder an das EU-Amt im spanischen Alicante zur erneuten Prüfung verweisen.

Constantin Film will „Trittbrettfahrer stoppen“

Der Anwalt des Klägers, Patrick Baronikians, zeigte sich nach der rund 90-minütigen Verhandlung „verhalten optimistisch“. Eine erneute Verweisung an das Amt mit entsprechenden Hinweisen würde Constantin bereits als Erfolg sehen.

Das Medienunternehmen will den Namen schützen lassen, um „die Trittbrettfahrer zu stoppen“, die derzeit noch mit dem Namen „Fack Ju Göhte“ werben oder Veranstaltungen organisieren. Nachzahlungen für entstandene Schäden müsste das Amt aber auch im Falle einer Niederlage vor Gericht nicht leisten. Das Gericht kündigte zum Abschluss der Verhandlung an, sich noch einmal intensiver mit den drei Filmen mit Hauptdarsteller Elyas M’Barek befassen zu wollen. (dpa)