Düsseldorf. Auf der A 3 zwischen Solingen und Ratingen „blitzte“ die Kommune, obwohl sie das nicht darf. Raser müssen ihre Knöllchen trotzdem zahlen.

Zehntausende Autofahrer, die in einer Großbaustelle auf der Autobahn 3 zwischen Solingen und Ratingen zu Unrecht geblitzt worden sind, müssen dennoch für ihre Verstöße zahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschieden.

Die „teilmobile“ Anlage auf einem Anhänger hätte nicht vom Kreis Mettmann betrieben werden dürfen, sondern von der Polizei, gab die Kammer einem klagenden Autofahrer recht. Dennoch müssten die ausgestellten Knöllchen beglichen werden, weil es sich bei Kommune und Polizei letztlich um „hoheitliche Behörden“ handele und die falsche Zuordnung letztlich nichts an den Messergebnissen ändere.

Kommunen dürfen nur stationär blitzen

„Auf Autobahnen und ähnlichen Straßen darf nur die Polizei mobil überwachen“, erklärte ein OLG-Sprecher. „Ordnungsbehörden wie die Kommune dürfen dagegen nur stationär blitzen, zum Beispiel mit einem Starenkasten.“

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Der Blitzer war an der Baustelle aufgestellt worden, um die Zahl der Unfälle zu reduzieren. Mit Erfolg, wie die Stadt betont: Zwischen der Anschlussstelle Mettmann und dem Kreuz Hilden sei nach der Installation die Zahl innerhalb von etwa acht Monaten um rund 15 Prozent zurückgegangen. Außerdem seien deutlich weniger Menschen bei den Unfällen verletzt worden.

Kreis will weiterblitzen – mit „Starenkasten“

Wie die „Rheinische Post“ berichtet, will der Kreis während des anstehenden vierspurigen Ausbaus der A 3 in den kommenden Jahren weiter blitzen. Nun allerdings mit einer fest verankerten Anlage. (dpa)