Heidelberg. Nach mehr als 37 Jahren drohte einer Heidelberger Erzieherin die Kündigung – wegen Mundraubs. Nun kommt sie mit einer Abmahnung davon.

Der Prozess gegen eine Heilerziehungspflegerin, die eine Tafel Schokolade einer Kollegin gegessen hat, endete vor dem Arbeitsgericht in Heidelberg mit einem Vergleich. Dort hatte sich die 64-Jährige, die seit 37 Jahren in einer Internatsschule beschäftigt ist, gegen ihre fristlose Kündigung gewehrt.

Beide Parteien hätten sich darauf geeinigt, die Kündigung in eine Abmahnung umzuwandeln und das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, sagte eine Sprecherin des zuständigen Arbeitsgerichts dem epd. Der Wert der Tafel Schokolade wurde mit 2,50 Euro angegeben.

Gesellschaftliche Diskussion um Bagatellkündigungen

Anschuldigungen des wiederholten Diebstahls und der Verstöße gegen die Hausordnung habe die Frau zurückgewiesen. Ihr war außerdem vorgeworfen worden, sie habe private Wäsche in einer Schul-Waschmaschine gewaschen. Dies hätten jedoch nach Aussagen der Klägerin auch andere Angestellte getan. Das Gericht wies darauf hin, dass die Klägerin, anders als zunächst mitgeteilt, nicht Lehrerin sondern Heilerziehungspflegerin ist.

Bei dem Fall handelt es sich um ein sogenanntes Bagatelldelikt. 2009 hatte ein ähnlicher Arbeitsrechtsstreit, der Fall „Emmely“, ein großes Medienecho erzeugt und zu einer gesellschaftlichen Diskussion um Bagatellkündigungen geführt.

Kassiererin gewann vorm Bundesarbeitsgericht

Damals war einer langjährig beschäftigten Kassiererin einer Supermarktkette fristlos gekündigt worden, weil sie zwei ihr nicht gehörende Flaschenpfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst hatte. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hatte die Kündigung für unverhältnismäßig und damit für unwirksam erklärt. (epd)