Arnschwang. Der Beschuldigte war ein Straftäter mit Fußfessel.

Der Mann, der in einer Flüchtlingsunterkunft im oberpfälzischen Arnschwang ein fünf Jahre altes Kind erstochen hat, war ein verurteilter Straftäter und trug eine elektronische Fußfessel. Dies teilten die Staatsanwaltschaft Regensburg und das Polizeipräsidium Oberpfalz am Montag in einer gemeinsamen Presseerklärung mit. Die genauen Hintergründe der Tat sind weiterhin unklar.

Am Samstagabend brachte der Mann den fünf Jahre alten Jungen in seine Gewalt und verletzte ihn mit Messerstichen tödlich. Während des folgenden Polizeieinsatzes gab ein Beamter insgesamt acht Schüsse auf den 41-Jährigen ab, der tödlich getroffen wurde. Im Hinblick auf die Schüsse geht die Staatsanwaltschaft bisher von einer Nothilfesituation aus. Die Ermittlungen wegen des Schusswaffengebrauchs führt das Landeskriminalamt. Es wird immer hinzugezogen, wenn Polizisten im Einsatz die Waffe benutzen.

Die 47 Jahre alte Mutter des Kindes erlitt bei der Auseinandersetzung schwere, jedoch nicht lebensbedrohliche Schnittverletzungen. Sie befindet sich noch in stationärer Behandlung und ist derzeit nicht vernehmungsfähig.

Der sechs Jahre alte Bruder des getöteten Kindes sah die Szene mit an und erlitt einen schweren Schock. Weitere Menschen – darunter einer der Polizisten – trugen ebenfalls einen Schock davon. Bei der Frau und ihren beiden Kindern handelt es sich um Asylbewerber aus Russland. Unklar ist noch, in welchem Verhältnis die Frau zu dem 41-Jährigen stand und weshalb es zu der Auseinandersetzung kam.

Der 41-jährige Afghane war als geduldeter Asylbewerber registriert. Er wurde im Oktober 2009 vom Landgericht München I wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt, die er bis Januar 2015 komplett verbüßte. Danach wohnte er in dem Asylbewerberheim in Arnschwang.dpa