Berlin. Zwei Kudamm-Raser sind wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der Bund will nun härtere Strafen voranbringen.

  • Zwei junge Männer lieferten sich Anfang 2016 in Berlin ein illegales Autorennen, das in einem tödlichen Unfall endete
  • Ein Gericht entschied, die beiden hätten den Vorfall billigend in Kauf genommen
  • Sie wurden wegen Mordes verurteilt und müssen lebenslang in Haft

Im Prozess um ein illegales tödliches Autorennen in Berlin sind beide Angeklagten wegen Mordes verurteilt worden. Sie erhielten am Montag vom Landgericht Berlin lebenslange Gefängnisstrafen. Damit folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Das Urteil für diese Form der Raserei mit tödlichem Ausgang ist nach jetzigem Kenntnisstand bislang einmalig. Es ist aber noch nicht rechtskräftig.

Gericht: Bedingter Vorsatz

Die Anklage hatte im Prozess argumentiert, die Männer hätten bei ihrem Rennen zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz.

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    Die Verteidiger hatten dagegen Schuldsprüche wegen fahrlässiger Tötung für den einen Fahrer und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs für den anderen gefordert. Sie argumentierten, der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. Ihnen würde „bei so einer Fahrt das Risiko nicht in den Sinn kommen“. Die Männer seien davon ausgegangen, alles unter Kontrolle zu haben.

    Psychologin: „Massiv selbstüberschätzend“

    Die beiden Männer im Alter von 28 und 25 Jahren hatten in der Nacht zum 1. Februar 2016 einen schweren Unfall in der Nähe des Kaufhauses KaDeWe verursacht. Der eine Raser rammte einen Jeep, dessen 69 Jahre alter Fahrer starb. Bei der Fahrt hatten die beiden jungen Männer mehrere rote Ampeln überfahren. Beim Zusammenstoß fuhren sie etwa 160 Stundenkilometer schnell.

    Eine Verkehrspsychologin beschrieb im Prozess einen der Männer als Autofahrer, der „massiv selbstüberschätzend“ unterwegs gewesen sei. Bei dem Rennen sei es ihm darum gegangen, „zu gewinnen und dadurch sein Ego aufzuwerten“. Der Mann habe kein Bewusstsein für seine eigene Schuld.

    Regierung für härtere Strafen nach Autorennen

    Die Bundesregierung will derweil den Weg für schärfere Strafen nach illegalen Autorennen ebnen. Das Justizministerium setze sich dafür ein, eine entsprechende Initiative des Bundesrats voranzubringen, sagte eine Sprecherin am Montag in Berlin.

    Der Vorstoß, den die Länderkammer in den Bundestag eingebracht hat, sieht unter anderem bis zu zehn Jahre Haft für Teilnehmer von Rennen vor. Das Verkehrsministerium verwies auf einen eigenen Entwurf, der ergänzend auch schon eine versuchte Teilnahme unter Strafe stellen soll – etwa, wenn die Polizei ein Rennen kurz vor dem Start stoppt.

    Strafmaß wie bei Trunkenheitsfahrten gefordert

    Der Vorsitzende des Bundestags-Verkehrsausschusses, Martin Burkert (SPD), sagte, der bisherige Rahmen mit 400 Euro Bußgeld und einem einmonatigen Fahrverbot reiche nicht aus. „Bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug erscheinen aufgrund des hohen Rückfallrisikos auf jeden Fall diskussionswürdig.“ Illegale Autorennen sollten wie Trunkenheitsfahrten gewertet werden.

    Der verkehrspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Ulrich Lange (CSU), begrüßte das Urteil des Landgerichts Berlin. „Ich hoffe, dass nun auch der letzte Raser begriffen hat, dass er mit der vollen Härte unserer Gesetze rechnen muss.“ Wer vorsätzlich Menschenleben aufs Spiel setze, gehöre ins Gefängnis und nicht auf die Straße.

    Grünen-Verkehrsexperte Stephan Kühn sagte: „Das Urteil markiert eine Zäsur in der Rechtsprechung und ist hoffentlich richtungsweisend.“ Ein illegales Straßenrennen sei kein Delikt, das weiterhin nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden dürfe. (dpa)