Landkreis Osterode äußert sich zur neuen Straßenbausatzung
Rechtliche Grenzen unterschritten
 Die Baumaßnahme, um die es geht, liegt inzwischen bereits einige Jahre zurück. Foto: Archiv dx Von Christian Dolle
WIEDA. „Mit Verfügung vom 2. Juli 2012 teilte ich Ihnen mit, dass ich meine Beanstandung aufrecht erhalte und forderte Sie auf, die Straßenausbaubeitragssatzung an die rechtlichen Vorschriften anzupassen“, wandte sich Gero Geißlreiter in einem Schreiben an die Gemeinde Wieda.Osterodes Erster Kreisrat reagierte damit auf die Ratssitzung der vergangenen Woche.
Bereits im Mai 2011 und wiederum im Juli dieses Jahres habe er darauf hingewiesen, dass die Rechtsprechung bei öffentlichen Baumaßnahmen für Anwohner einen Anteilssatz von 50 bis 60 Prozent vorschreibe. Dies gelte insbesondere bei Straßen, die überwiegend dem Durchgangsverkehr dienen – somit also auch für die Anwohner der Wiedaer Ortsdurchfahrt.
Somit bat Geißlreiter die Vertreter der Gemeinde, ihm ausführlich zu begründen, warum sie diesen Prozent unterschritten haben.
Entscheidung des Rates
Hintergrund ist eine Sanierungsmaßnahme, die bereits im Jahr 2009 abgeschlossen war und bei der über die Höhe der Beteiligung der Anwohner noch Unklarheit herrschte (der HarzKurier berichtete). Konkret hatte der Landkreis eine vom Rat beschlossene Beteiligung in Höhe von 30 Prozent beanstandet. Dies entspreche nicht dem geltenden Recht, das Unter- und Obergrenzen von 50 bzw. 60 Prozent vorschreibt.
Trotz eines Hinweises, dass der Landkreis als kommunale Aufsichtsbehörde entsprechende Maßnahmen einleiten werde, setzte sich der Rat darüber hinweg und beschloss am vergangenen Donnerstag mehrheitlich eine Beteiligung der Anwohner von 45 Prozent.
Der Rat hob den zuvor gefassten und im vergangenen Jahr noch einmal bestätigten Beschluss (30 Prozent) auf, wollte aber auch ausdrücklich unterhalb der vom Landkreis angegebenen Grenzen bleiben. Dass man damit die Toleranz des Landkreises auf die Probe stellt, war einigen Ratsmitgliedern durchaus bewusst, während andere die Einwohner durch die erheblichen Mehrkosten nicht weiter belasten wollten.
All das habe Geißlreiter über die Presse verfolgt, teilte er jetzt der Gemeinde mit, und erbat ein Protokoll der Sitzung. „Ich behalte mir vor, den Beschluss über die neue Straßenausbaubeitragssatzung gemäß Paragraf 173 Absatz 1 NKomVG zu beanstanden“, heißt es in dem Schreiben.
Schadensersatz
Weiterhin wies Geißlreiter darauf hin, dass sowohl Beamte als auch Ratsmitglieder gegenüber der Gemeinde zu Schadensersatz verpflichtet seien, wenn sie ihre Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen oder bei rechtswidrigen Beschlüssen mitwirken.
Das „Kungeln“ mit dem Landkreis kritisierte auch Harald Bernhardt im Namen der Samtgemeinde. „Wir haben in der Samtgemeinde vier desolate Haushalte“, merkte er während der Infoveranstaltung zur Fusion am Dienstagabend in Walkenried an. Diese gelte es, in Ordnung zu bringen, wolle man die Samtgemeinde und auch alle Mitgliedsgemeinden zukunftsfähig machen. „Sowas geht nicht“, nahm er Bezug auf die Wiedaer Straßenbausatzung, „wir müssen an den Haushalten arbeiten.
HarzKurier: 02. August 2012 |
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