25-jähriger Osteroder verurteilt
Blutige Nase und geschwollenes Auge
OSTERODE. Ein 25-jähriger Oste-roder ist wegen räuberischer Erpressung mit Körperverletzung und Nötigung sowie unerlaubtem
Handel mit Betäubungsmitteln vom Duderstädter Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, berichtete das Eichsfelder Tageblatt.
Auslöser für die Gewalttat sollen rund 100 Gramm Marihuana gewesen sein, die der Angeklagte einem 19-jährigen Duderstädter für 650 Euro auf Kommission zum Weiterverkauf überlassen hatte. Doch der 19-Jährige habe das Rauschgift teilweise selbst verbraucht. Einen Teil der übrig gebliebenen Menge habe er verschenkt.
Da er deshalb seinem Lieferanten das Geld nicht zurückzahlen konnte, gab er ihm das restliche Marihuana zurück. Das er zuvor stark gestreckt haben soll, um wieder auf die Menge von 100 Gramm zu kommen.
Als der Osteroder das bemerkte, habe er einen 18-jährigen Duderstädter eingeschaltet, so das Eichsfelder Tageblatt. Dieser bekam den Auftrag, ein Treffen mit dem 19-Jährigen zu vereinbaren.
Dieses fand dann im Juni 2011 in einer Garage am Euzenberg statt. Dabei beschoss und bedrohte der Osteroder den 19-Jährigen mit einer Soft-Air-Waffe. Anschließend zwang er ihn, in ein Auto zu steigen, um gemeinsam zum Sportplatz von Immingerode zu fahren.
Von dort ging es zu Fuß in Richtung Pferdeberg weiter. Unterwegs schlug der Osteroder den Duderstädter zusammen und trat ihn zudem mehrmals. Immer verbunden mit der Drohung, dass der Geschlagene bis nächste Woche das Geld zu zahlen habe.
Nachdem der 19-Jährige bereits Hämatome am ganzen Körper, ein geschwollenes Auge und eine blutende Nase hatte, musste er sich noch bis auf Boxer-Shorts und Socken ausziehen. Die ausgezogenen Kleidungsstücke nahm der Osteroder mit, damit sein Opfer nicht sofort flüchten konnte. Immerhin hatten die Drohungen soweit gewirkt, dass der Duderstädter die 650 Euro zurückzahlte. Er hatte sich das Geld von seinem Vater geliehen.
Der gesamte Vorgang wäre wohl unbemerkt geblieben, so das Tageblatt weiter, wenn nicht zufällig bei einer anderen Vernehmung einer Bekannten die Polizei auf die Tat aufmerksam geworden wäre. Deshalb wurde nicht nur der Osteroder zu der auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, sondern auch sein Opfer wird sich wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten müssen. red/bi |