LKW-Fahrer hatte Einspruch gegen Bußgeld erhoben
Knöllchen zu Recht gefordert
 Foto: Mark Härtl Der Landkreis ist berechtigt, auch an Bundesstraßen Blitzanlagen zu installieren. Das Amtsgericht Herzberg bestätigte dies im Zuge eines Bußgeldverfahrens.
Ein Lkw-Fahrer, der in Osterhagen zu schnell durch den Immissionsschutzbereich gefahren war, hatte Einspruch gegen das Bußgeld erhoben. Der Landkreis sei nicht berechtigt, an einer Bundesstraße den Verkehr zu überwachen, so die Begründung. „Dass es sich um eine Bundesstraße handelt, sagt nichts aus über die Zuständigkeit der Verkehrsüberwachung,“ erklärt ein Amtsgerichtssprecher. Man müsse unterscheiden zwischen dem Straßenunterhalt und der Straßenverkehrsbehörde, das sei der Landkreis. Der betroffene Fahrer habe eine Woche Zeit, um Rechtsmittel gegen den Bescheid einzulegen. kw
HarzKurier: 19. Juli 2012 |
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