Berlin. Vorgaben der Eigentümergemeinschaft und das Mietrecht können in Widerspruch stehen.

Eigentümer geraten als Vermieter leicht in ein Dilemma. Oft passen Vorgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht zu Regeln im Mietvertrag. Beispiele sind Tierhaltung, Nebenkosten und Modernisierung.

Tiere: Das Verbot, Hunde und Katzen zu halten, gehört zu den Dingen, die eine WEG zwar beschließen, die aber ein Eigentümer gegenüber seinem Mieter nicht immer durchsetzen kann. „Mietrechtlich wäre eine solche Regelung unwirksam“, stellt Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland klar. Vermieter müssen dann entweder Mieter suchen, die kein Tier mitbringen. Oder mit ihm individuelle Lösungen aushandeln.

Nebenkosten: Vermietende Eigentümer können WEG-Umlagen nur teilweise an Mieter durchreichen. Kosten für Hausverwaltung und Instandhaltungsrücklage etwa trägt der Vermieter allein.

Vorsicht beim Verteilen der Kosten: Berechnet wird, wie es im Mietvertrag steht. Häufig bildet die Wohnfläche den Maßstab. Im Unterschied dazu sind innerhalb der WEG die Miteigentumsanteile entscheidend.

Den Verteilungsschlüssel kann der Vermieter in den Mietvertrag übernehmen. Schwierig wird es, wenn die Gemeinschaft den Schlüssel ändert. Will er das gegenüber dem Mieter nachvollziehen, muss dieser zustimmen, wie Wagner erläutert.

Modernisieren: Manche Mieter lehnen von der WEG beschlossene Modernisierungen ab. Grundsätzlich müssen sie zwar solche dulden, die der Energieeinsparung dienen. Aber sie berufen sich zum Beispiel auf einen Härtefall oder argumentieren, der Vermieter habe sie zu spät informiert.

Den bringt das wieder in die Zwickmühle: rausschmeißen oder zur Duldung zwingen, geht nicht. Andererseits steht er bei den Miteigentümern im Wort. Denn die WEG wird den Modernisierungsbeschluss umsetzen wollen. dpa