Oldenburg. Immobilienbesitzer müssen die Großpflanzen auf ihrem Grundstück kontrollieren.

. Immobilienbesitzer müssen Bäume auf ihrem Grundstück regelmäßig kontrollieren. Denn die Eigentümer sind im Prinzip dafür verantwortlich, dass niemand etwa durch herabfallende Äste zu Schaden kommt.

Allerdings hat die Verkehrssicherungspflicht Grenzen, wie die Rechtsanwaltskammer Oldenburg erklärt. Verantwortlich sind Eigentümer nur für Schäden, die jeder Laie erkennen kann, befand das Oberlandesgericht Oldenburg. Das Urteil stammt aus dem Mai dieses Jahres (Az.: 12 U 7/17).

In dem verhandelten Fall hatte eine Frau ihr Auto unter einer Rotbuche an einer Wohnanlage geparkt. In der Folge wurde das Auto von einem herabfallenden Ast beschädigt. Der Sachschaden betrug rund 9000 Euro. Die Frau verlangte das Geld von der Hausverwaltung. Diese habe den Baum nicht ausreichend untersucht.

Denn ein Gutachten ergab, dass die Rinde an einer Astgabelung verdickt war, was ein Anzeichen für eine mögliche Instabilität ist. Die Klägerin war der Auffassung, die Hausverwaltung hätte deswegen fachmännischen Rat einholen müssen.

Das Oberlandesgericht sah das allerdings anders: Private Immobilienbesitzer müssten die Bäume zwar einer Sichtprüfung unterziehen. Verantwortlich für Baumschäden sind sie aber nur, wenn sie Krankheiten des Baumes übersehen, die jeder Laie erkennt – also etwa abgestorbene Teile, Rindenverletzungen oder sichtbarer Pilzbefall.

In dem strittigen Fall sei die Instabilität der Rotbuche aber nur für einen Fachmann, nicht jedoch für einen Laien erkennbar gewesen. Der Hausverwaltung sei darum kein Vorwurf zu machen. Aus diesen Gründen müsse die geschädigte Frau ihren Schaden selbst tragen.dpa